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Grüne klagen gegen neue Regelung zu sicheren Herkunftsstaaten


Die Grünen-Bundestagsfraktion klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die jüngst eingeführte gesetzliche Befugnis für die Bundesregierung, künftig per Rechtsverordnung sichere Herkunftsstaaten zu benennen.

In der sogenannten Organklage vertritt die Grünenfraktion die Auffassung, dass das Grundgesetz "eine solche Entscheidung allein dem Bundestag und dem Bundesrat zuweist". Über die 62 Seiten umfassende Klageschrift berichtet der "Spiegel", sie ging nach Angaben der Grünen bereits in Karlsruhe ein.

Das Kabinett hatte erst diese Woche per Rechtsverordnung beschlossen, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Die neue Regelung tritt am 1. Februar 2026 in Kraft. Asylanträge aus diesen Ländern können demnach schneller abgelehnt werden. "Sichere Herkunftsländer" bezeichnet Staaten, in denen nach Einschätzung des Gesetzgebers grundsätzlich keine staatliche Verfolgung drohe und in denen die Menschenrechte im Wesentlichen gewahrt würden.

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, erklärte am Dienstag dem "Spiegel", man werde diese "grundgesetzwidrige Selbstverzwergung des Bundestages" nicht hinnehmen. In einer Zeit, in der autoritäre Regierungen sich damit brüsteten, zu handeln, ohne sich an Recht und Gesetz zu halten, "sollten wir den Rechtsstaat mit voller Überzeugung leben, statt ihn zu umgehen".

Der Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen sagte dem "Spiegel", die Konsequenzen der Änderung des Asylgesetzes durch die Regierungsfraktionen lägen auf der Hand. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) wolle Marokko, Tunesien und Algerien trotz der Verfolgung politischer Oppositioneller, von Journalisten und queerer Personen zu sicheren Herkunftsstaaten erklären, und das ohne parlamentarische Debatte.

Foto: Flüchtlingslager (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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