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Übergangsregel für Musikschullehrer bis 2027 verlängert


Die schwarz-rote Koalition braucht noch Zeit, um für die unklare Rechtsstellung freier Lehrkräfte an Musikschulen eine endgültige Lösung zu finden. Die Übergangsregel nach dem sogenannten Herrenberg-Urteil wird bis Ende 2027 verlängert, wie der "Tagesspiegel" unter Berufung auf Koalitionskreise berichtet. Das verschaffe Musikschulen, Volkshochschulen und anderen, die mit freien Mitarbeitern arbeiten, erst mal Luft.

Gleichzeitig wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese soll auf Grundlage eines konkreten Regelungsvorschlags des Bundesarbeitsministeriums unter enger Einbindung der Koalitionsfraktionen eine langfristige Lösung erarbeiten. Ziel ist es demnach, zeitnah Klarheit für die Betroffenen zu schaffen und eine dauerhaft tragfähige Perspektive zu entwickeln.

Das Problem ist die Rechtsstellung von Lehrkräften an Musikschulen und ähnlichen Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel Volkshochschulen oder privaten Instituten. Viele von ihnen hatten immer auf Honorarbasis und selbstständig gearbeitet. Doch im Jahr 2022 fällte das Bundessozialgericht das sogenannte Herrenberg-Urteil. Darin stellte es klar, dass es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt, wenn die Lehrkräfte in organisatorische und administrative Abläufe eingebunden sind.

Damit drohten Hunderttausende Menschen plötzlich in eine illegale Scheinselbstständigkeit zu geraten. Umgekehrt kann das Urteil die Position von allen Betroffenen verbessern, die gern fest angestellt wären, diesen Wunsch aber bisher nicht durchsetzen konnten. Nach dem Bruch der Ampel wurde - noch vor den Neuwahlen und mit Stimmen von SPD, Grünen und Union - bereits eine erste Übergangsregel geschaffen, die nun verlängert wird. Bisher, wie in Zukunft, kann die Übergangsregel nur genutzt werden, wenn beide Vertragsparteien das wollen.

Foto: Geigen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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