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Regierung ordnet Treuhandverwaltung über Rosneft-Töchter neu an


Die Bundesregierung hat auf Grundlage einer Neuerung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) eine Treuhandverwaltung über die deutschen Rosneft-Töchter Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und RN Refining & Marketing GmbH (RNRM) angeordnet.

Das Wirtschaftsministerium teilte am Samstag mit, dass die Bundesnetzagentur als Treuhänder eingesetzt wird und die Kontrolle über Rosneft Deutschland sowie deren Anteile an den Raffinerien PCK Schwedt, MiRO (Karlsruhe) und Bayernoil (Neustadt/Vohburg a.d. Donau) erhält.

Rosneft Deutschland vereint rund 13 Prozent der deutschen Erdölverarbeitungskapazität und zählt zu den größten erdölverarbeitenden Unternehmen in Deutschland. Mit der Anordnung der AWG-Treuhandverwaltung soll die Sicherheit der Energieversorgung garantiert werden. Insbesondere die Versorgung der Bundesländer Berlin und Brandenburg mit Mineralölprodukten sowie der Standort Schwedt sollen gesichert werden.

Die Anordnung basiert auf dem im Februar 2026 neu eingeführten § 6a des Außenwirtschaftsgesetzes, der im Zusammenhang mit dem 18. Sanktionspaket der EU gegen Russland steht. Die Treuhandverwaltung schützt die deutschen Rosneft-Töchter davor, nach dem Ende der EnSiG-Treuhandverwaltung selbst unter die EU-Sanktionen gegen Russland zu fallen. Ohne diese Maßnahme wäre es vielfach verboten, mit RDG und RNRM Geschäfte zu machen, was deren Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland gefährden würde, argumentiert die Bundesregierung.

Foto: Raffinerie PCK in Schwedt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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