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Sachsen will härtere Maßnahmen gegen strafunmündige Kinder


Sachsen will auch 12- und 13-Jährige künftig für Straftaten härter zur Verantwortung ziehen können als bisher. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) unter Berufung auf einen entsprechenden Antrag zur Justizministerkonferenz der Länder.

Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) sagte, die Zunahme schwerer Gewalttaten durch strafunmündige Kinder zeige, dass bestehende Instrumente kritisch überprüft und gegebenenfalls nachgeschärft werden müssten. Es brauche ein besser abgestimmtes Vorgehen von Justiz, Jugendhilfe, Eltern und Polizei, um frühzeitig und wirksam reagieren zu können. Für sie sei daher ein sogenanntes Verantwortungsverfahren für strafunmündige Kinder ein geeigneter Ansatz, um dem Anstieg schwerer Gewalttaten angemessen zu begegnen.

Bei den Verantwortungsverfahren sollen die mutmaßlich straffälligen Kinder, ihre Eltern, die Staatsanwaltschaft, die Jugendgerichtshilfe und andere Akteure versammelt werden. Anfühlen soll sich das Verfahren nach den Vorstellungen im Freistaat wie ein Strafverfahren, auch wenn es das nicht ist. Erzieherische Elemente aus dem Jugendstrafrecht könnten nach diesem Konzept schon bei 12- und 13-Jährigen angewandt werden. Geiert sagte weiter, man dürfe nicht erst reagieren, wenn sich problematische Entwicklungen weiter verfestigt hätten. Ziel müsse sein, Kinder besser zu schützen, Eskalationen frühzeitig zu verhindern und kriminelle Karrieren gar nicht erst entstehen zu lassen.

In der Beschlussvorlage wird kritisiert, dass bisher keine wirksamen Maßnahmen gegen den Anstieg von Gewaltkriminalität durch Kinder und Jugendliche ergriffen worden seien. Sachsen will deshalb prüfen lassen, ob die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen überhaupt geeignet sind, um auf die steigenden Zahlen von Gewalttaten von Kindern zu reagieren. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) wird in dem Papier gebeten, zu prüfen, ob das bestehende Maßnahmenspektrum geeignet und ausreichend ist, Kinderkriminalität wirksam zu begegnen, und gegebenenfalls Handlungsoptionen aufzuzeigen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk weist den Vorstoß zurück. Man lehne sowohl eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze als auch die Möglichkeit von Strafgerichtsverfahren mit eingeschränkten Sanktionsmöglichkeiten für Unter-14-Jährige ab, sagte die Präsidentin des Kinderhilfswerks, Anne Lütkes, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Aus entwicklungspsychologischer Sicht spreche der Entwicklungsstand von Kindern unter 14 Jahren gegen eine Herabsenkung der Strafmündigkeit, da das Strafrecht keine angemessenen Reaktionsmöglichkeiten für Kinder unter 14 Jahren biete.

Darüber hinaus bedeute eine Strafmündigkeitsgrenze bei 14 Jahren nicht, dass der Staat bei Kindern untätig bleibe. Es sei bereits nach derzeitiger Rechtslage möglich, dass das Jugendamt oder ein Familiengericht Maßnahmen zum Schutz der Kinder und zur Unterstützung der Eltern veranlasse sowie als ultima ratio Kinder in Heimen unterbringe.

Lütkes plädiert stattdessen für Investitionen in die Ausstattung der Kinder- und Jugendhilfe und der Justiz. Wirksame Interventionen bei Kinder- und auch Jugenddelinquenz würden nicht in strafrechtlichen, sondern in pädagogischen Settings stattfinden, die auf Beziehung und Erziehung beruhen.

Foto: Sitzbank in einem Landgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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