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CDU will Politikerbeleidigungsparagraf auf Lokalpolitik beschränken


Die Union begrüßt den Vorstoß der Justizminister, Spitzenpolitiker aus dem Straftatbestand der Politikerbeleidigung herauszunehmen. "Bei Beleidigungen müssen für Bürger und Spitzenpolitiker die gleichen Regeln gelten", sagte der Justiziar der Unionsfraktion, Martin Plum (CDU), der "Rheinischen Post" (Samstagausgabe).

Der Beschluss der Justizministerkonferenz weise in die richtige Richtung. "Wir brauchen kein Sonderstrafrecht für Spitzenpolitiker. Paragraf 188 StGB darf nicht so bleiben, wie er ist", sagte Plum.

Nach einem Beschluss der Justizministerkonferenz soll Paragraf 188 für Spitzenpolitiker künftig nicht mehr gelten. Für sie soll wieder der allgemeine strafrechtliche Schutz greifen wie für jedermann. Zugleich halten die Minister einen besonderen Schutz bei Beleidigungen für sinnvoll - allerdings beschränkt auf Politiker, die auf kommunaler Ebene tätig sind.

Plum warnte vor einer Verschlechterung der Debattenkultur. "Die Verrohung im öffentlichen Raum wächst." Deshalb müssten alle Bürger besser vor Anfeindungen und Hetze geschützt werden. Besonders Kommunalpolitiker bräuchten den wirksamen Schutz vor Einschüchterung und persönlichen Angriffen, so Plum.

Foto: Martin Plum (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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