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Pflegeheimbetreiber unterstützen Warkens Bauvorschriften-Vorstoß


Der Bundesverband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) unterstützt die Forderungen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nach einem Abbau baulicher Vorgaben für Pflegeheime.

"Die Baukosten tragen tatsächlich zur Preisentwicklung in der Pflege bei", sagte VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Errichtung eines vollständig ausgestatteten Heimplatzes koste derzeit je nach Standort 150.000 Euro und mehr. Vor allem in Ballungsräumen könnten sich Einsparpotenziale ergeben, wenn von Vorgaben zu Mindestflächen, Einzelzimmern und anderen baulichen oder regulatorischen Anforderungen abgewichen werden dürfe.

Auch den Vorstoß Warkens zur Stärkung der privaten Pflegevorsorge bewertete der Verband grundsätzlich positiv. Angesichts der Finanzlage der Pflegeversicherung werde es immer wichtiger, zusätzlich privat für den Pflegefall vorzusorgen, sagte Knieling. Die von der Ministerin ins Gespräch gebrachte steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zu privaten Pflegezusatzversicherungen könne hierfür einen Anreiz schaffen.

Zugleich mahnte der VDAB weitergehende Änderungen an. Menschen, die privat vorsorgten, müssten im Pflegefall auch von zusätzlichen Leistungen profitieren. Derzeit bestehe vielfach lediglich die Sicherheit, kein eigenes Vermögen einsetzen zu müssen oder auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. "Derzeit ist dies systembedingt ausgeschlossen und auch in der Reform nicht vorgesehen", kritisierte Knieling.

Warken hatte sich gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe dafür ausgesprochen, die baurechtlichen Vorgaben für Pflegeheime auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Aus ihrer Sicht treiben Regelungen etwa zu Zimmergrößen oder Gemeinschaftsflächen die Kosten für Pflegeplätze unnötig in die Höhe. Zudem sprach sie sich dafür aus, zusätzliche private Pflegevorsorge attraktiver zu machen. Dazu könne aus ihrer Sicht gehören, Beiträge für private Pflegezusatzversicherungen künftig steuerlich als Vorsorgeaufwendungen geltend zu machen.

Foto: Pflegekräfte (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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