AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

NEU - Unser Börsen-Club: Die Top Aktien 2024! KI, Uran, Gold. Jetzt 800 Euro Vorteile sichern.

Erbschaft- und Schenkungsteuer 2018 auf 6,7 Milliarden Euro gestiegen


Euroscheine, über dts NachrichtenagenturDie festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer ist im Jahr 2018 um 6,2 Prozent auf 6,7 Milliarden Euro gestiegen und hat fast wieder den Höchststand des Jahres 2016 (6,8 Milliarden Euro) erreicht. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 5,7 Milliarden Euro (+13 Prozent) und auf die Schenkungsteuer eine Milliarde Euro (-20,8 Prozent), teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mit. Im Jahr 2018 hatten die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 84,7 Milliarden Euro veranlagt.

Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen fiel damit um 12,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die insgesamt höheren Erbschaft- und Schenkungsteuerfestsetzungen beruhen zum einen auf einem Anstieg des veranlagten Grundvermögens (unbebaute und bebaute Grundstücke) um 23,1 Prozent auf 23,7 Milliarden Euro. Zum anderen fielen die Steuerbegünstigungen aufgrund der geringeren Veranlagung der begünstigten Vermögensarten. Die Steuerbegünstigungen gingen um 35,6 Prozent auf 31,5 Milliarden Euro zurück, so das Statistikamt. Das übertragene Betriebsvermögen wurde im Jahr 2018 auf 22,7 Milliarden Euro (-31,8 Prozent), die Anteile an Kapitalgesellschaften auf 10,9 Milliarden Euro (-32 Prozent) und das land- und forstwirtschaftliche Vermögen auf 0,9 Milliarden Euro (-3,7 Prozent) festgesetzt. Der Rückgang des restlichen übrigen Vermögens um 2,4 Prozent auf 28,2 Milliarden Euro führte dazu, dass die festgesetzte Steuer nicht noch höher ausfiel. Das von den Finanzverwaltungen 2018 insgesamt berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen fiel nach Abzug von Verbindlichkeiten mit 84,7 Milliarden Euro zum zweiten Mal in Folge niedriger aus als im jeweiligen Vorjahr, nachdem in den Jahren 2014 bis 2016 Ergebnisse jeweils über 100 Milliarden Euro erreicht worden waren, so die Statistiker weiter. Die Spitzenwerte dieser Jahre resultierten aus der günstigen Rechtslage, die mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz im Jahr 2009 für die Übertragung von Betriebsvermögen geschaffen worden war. Nach der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch den Bundesfinanzhof im Jahr 2012 und bis zur Gerichtsentscheidung im Jahr 2014 wurde Betriebsvermögen von 11,9 Milliarden Euro geerbt und 132,1 Milliarden Euro geschenkt. Dieses wurde in den Folgejahren von den Finanzverwaltungen nach den noch günstigen Verschonungsregelungen besteuert. Mit Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform im Juli 2016 waren die Verschonungsregelungen für die Übertragung von Betriebsvermögen beschränkt worden. Erbschaften und Schenkungen von Betriebsvermögen sind seitdem rückläufig, so das Bundesamt.

Foto: Euroscheine, über dts Nachrichtenagentur

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube


Nur für kurze Zeit:
1000 $ Bonus + geschenkt für Kontoeröffnung bei Top-Kryptobörse
Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

1000 $ Bonus + geschenkt für Kontoeröffnung Top-Kryptobörse

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
1No5Lj1xnqVPzzbaKRk1kDHFn7dRc5E5yu

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

 

Net-Tipps
Top Videos
Videos: Relax-Kanal

Kleinanzeigen:

Italien Spitzen-Balsamico
Original, der Beste, 25 Jahre
https://balsamico.shop/de/

 

WERBEN auf MMnews

 

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.