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CDU-Innenexperte fürchtet zu viel Bürokratie in Sicherheitsbehörden


Schreibtisch, über dts NachrichtenagenturDer Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Armin Schuster (CDU), hat angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Abfrage von Bestandsdaten durch die Sicherheitsbehörden vor zu viel Bürokratie und einem Mangel an Effektivität gewarnt. "Das Urteil liegt auf einer Linie mit dem jüngsten BND-Urteil und ist von daher nicht überraschend, außerdem sind die Urteile des Verfassungsgerichts kein Wunschkonzert", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Samstagausgaben). Es bleibe nun die Aufgabe des Gesetzgebers, die Anforderungen aus Karlsruhe "klar und eindeutig zu formulieren".

Schuster fügte allerdings hinzu, der größte Unterschied werde künftig in dem Umfang bestehen, den die Sicherheitsbehörden bei der Abfrage von Daten betreiben müssten. "Wir müssen Acht geben, dass die Verfahren jetzt nicht zu bürokratisch werden. Denn die Auswirkungen werden erheblich sein." Er verwies als Beispiel auf die allein 20.000 Abfragen des Bundeskriminalamtes (BKA) im Bereich Kinderpornografie. Der CDU-Politiker betonte zugleich, dass der Bundestag wie beim Gesetz, das die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) regelt, schnell handeln müsse. Denn das Parlament komme Ende Juni 2021 zu seiner letzten Sitzungswoche zusammen. "Wir haben Druck auf dem Kessel." Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, sagte dem RND hingegen: "Das Urteil ist eine erneute Niederlage für die Bundesregierung und die Abgeordneten der Großen Koalition, die es schlicht nicht hinbekommen, im Sicherheitsbereich verfassungskonforme Gesetze zu verabschieden." Er fuhr fort: "Das hat System: die SPD verdealt regelmäßig ihre Bedenken gegen irgendwelche Bonbons der Union in anderen Bereichen, und CDU und CSU singen das hohe Lied auf unsere Verfassung nur an Sonn- und Feiertagen. Unter der Woche kacheln sie auf unser Grundgesetz drauf, wo es nur geht." Die Ignoranz gegenüber den Sachverständigen in Anhörungen sei hinlänglich dokumentiert. Einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zufolge sind die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten von Polizei, Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz oder Bundesnachrichtendienst auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern zur Strafverfolgung und Terrorabwehr rechtswidrig, sie gingen zu weit.

Foto: Schreibtisch, über dts Nachrichtenagentur

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