AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

NEU - Unser Börsen-Club: Die Top Aktien 2024! KI, Uran, Gold. Jetzt 800 Euro Vorteile sichern.

Gutachten stützt Frauenquote für Unternehmensvorstände


Frau auf einer Rolltreppe, über dts NachrichtenagenturFamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat im Streit in der großen Koalition um die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote für Unternehmensvorstände eine entscheidende Hürde genommen - damit wird die Bundesregierung voraussichtlich in Kürze Firmen Mindestvorgaben machen. In dem mit Spannung erwarteten Gutachten zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Führungspositionen, über das die "Rheinische Post" in ihrer Donnerstagausgabe berichtet, werden freiwillige Lösungen als nicht zielführend bezeichnet und Quoten über Aufsichtsräte hinaus auch für Vorstände empfohlen. Die bereits eingeführte 30-Prozent-Frauenquote für Aufsichtsräte habe zu eindeutigen Fortschritten geführt, heißt es in der 400-seitigen Studie, die von Giffey zur Evaluierung des seit 2015 bestehenden Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in Auftrag gegeben wurde.

Darin heißt es: "Im Rahmen der Evaluation zeigt sich, dass Unternehmen, die der festen Quote von 30 Prozent im Aufsichtsrat unterliegen, im Schnitt einen deutlicheren Fortschritt hinsichtlich des Frauenanteils in Führungspositionen aufweisen als Unternehmen, die nur zur Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil verpflichtet sind. Neben höheren Frauenanteilen im Aufsichtsrat verzeichnen `Quotenunternehmen` im Zeitverlauf auch einen schnelleren Anstieg von Frauenanteilen in Führungspositionen insgesamt." Die Ausweitung des Geltungsbereichs der festen Quote auf weitere Unternehmen würde sich positiv auf den Aufstieg von Frauen in Führungspositionen auswirken. "Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Geltung der Zielgrößen nur in geringem Maße zur Erhöhung des Frauenanteils im Vorstand geführt hat. Eine Regelung, die mehr Verbindlichkeit für die Erhöhung des Frauenanteils im Vorstand schafft, würde die Wirkungskraft des Gesetzes erhöhen - insbesondere auch deshalb, weil sich viele weitere für die Umsetzung des Gesetzes relevante Entscheidungen, zum Beispiel über Besetzungen von Führungspositionen oder auch Maßnahmen zur Förderung von Frauen, auf Ebene des Vorstands bündeln." Bundeskanzlerin Merkel (CDU) hatte sich im Juni offen für eine Ausweitung der Frauenquote in DAX-Unternehmen gezeigt und Gespräche mit Giffey angekündigt. Gegner der Quote in der Bundesregierung hatten erklärt, sie wollten das Evaluierungsgutachten abwarten, das Giffey bei der Personalberatung Kienbaum, dem Unternehmen Flick Gocke Schaumburg und der Europe Business School in Auftrag gegeben hatte. Giffey hatte Ende Februar gemeinsam mit Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) einen Gesetzentwurf vorgelegt. Danach soll der Vorstand eines börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmens mit wenigstens einer Frau besetzt sein, wenn er mehr als drei Mitglieder hat. Das beträfe rund 100 Unternehmen. Inkrafttreten soll dies im Mai 2021.

Foto: Frau auf einer Rolltreppe, über dts Nachrichtenagentur

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube


Nur für kurze Zeit:
1000 $ Bonus + geschenkt für Kontoeröffnung bei Top-Kryptobörse
Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

1000 $ Bonus + geschenkt für Kontoeröffnung Top-Kryptobörse

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
1No5Lj1xnqVPzzbaKRk1kDHFn7dRc5E5yu

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

 

Net-Tipps
Top Videos
Videos: Relax-Kanal

Kleinanzeigen:

Italien Spitzen-Balsamico
Original, der Beste, 25 Jahre
https://balsamico.shop/de/

 

WERBEN auf MMnews

 

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.