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Zahl der Verurteilten gestiegen


Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek, über dts NachrichtenagenturIm Jahr 2019 sind rund 728.900 Personen rechtskräftig von deutschen Gerichten verurteilt worden. Das waren rund 16.500 Verurteilte beziehungsweise 2,3 Prozent mehr als im Vorjahr, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit. Bei weiteren rund 162.900 Personen (+3,9 Prozent gegenüber 2018) endete das Strafverfahren nicht mit einer Verurteilung, sondern einer anderen gerichtlichen Entscheidung (zum Beispiel Freispruch oder Verfahrenseinstellung).

Verurteilt werden kann nach deutschem Strafrecht nur, wer zur Tatzeit 14 Jahre oder älter und somit strafmündig war. Wie in den Vorjahren erfolgten auch 2019 anteilig die meisten Verurteilungen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten sowie wegen Verkehrsdelikten. Eigentums- und Vermögensdelikte machten zusammen mehr als 40 Prozent aller Verurteilungen aus, Verkehrsdelikte mehr als 20 Prozent. Während allerdings im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Verurteilungen wegen Eigentums- und Vermögensdelikten um 6.500 oder 2,1 Prozent zurückging, war bei den Verkehrsdelikten ein Anstieg um 8.900 oder 5,5 Prozent zu verzeichnen. Als Verkehrsdelikte zählen keine Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken, sondern ausschließlich Straftaten im Straßenverkehr, die im Strafgesetzbuch oder im Straßenverkehrsgesetz geregelt sind. Hierunter fallen auch verbotene Kraftfahrzeugrennen, die im Jahr 2019 bei 364 Verurteilungen und damit drei Mal so häufig zugrunde lagen wie im Jahr zuvor (2018: 103 Verurteilte), so die Statistiker. Hierbei ist zu beachten, dass die Strafvorschrift des Paragrafen 315d StGB erst im Oktober 2017 eingeführt wurde und es auch mehr als ein Jahr dauern kann, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist und das Urteil rechtskräftig wird. Von allen rechtskräftigen Verurteilungen im Jahr 2019 war die Verhängung einer Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht wie bereits in den Vorjahren die häufigste Sanktionsart. So wurden 2019 insgesamt rund 567.200 Personen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das entsprach 77,8 Prozent aller Verurteilungen. Auf Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht oder Strafarrest entschieden die Gerichte bei rund 102.500 Personen (14,1 Prozent). Bei weiteren rund 9.200 Personen (1,3 Prozent) sprachen die Gerichte eine Jugendstrafe und somit die schwerste Sanktionsform innerhalb des Jugendstrafrechts aus. Weit häufiger griffen die Gerichte jedoch zu weniger schweren Sanktionen des Jugendstrafrechts: Bei rund 42.000 Personen (5,8 Prozent) verhängten sie Zuchtmittel. Zuchtmittel können von Verwarnungen über die Erteilung von Auflagen bis zur Verhängung von Jugendarrest reichen. Bei den übrigen rund 7.900 Personen (1,1 Prozent) entschied sich das Gericht für Erziehungsmaßregeln wie die Erteilung von Weisungen zur Lebensführung oder Anordnung und Hilfe zur Erziehung. Das im Vergleich zum allgemeinen Strafrecht stärker am Erziehungsgedanken orientierte Jugendstrafrecht müssen Strafgerichte bei Personen im Alter von 14 bis 17 Jahren anwenden. Bei Straftaten Heranwachsender, die zum Tatzeitpunkt bereits 18 Jahre, aber noch keine 21 Jahre alt waren, prüft das Gericht, ob Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht angewandt wird.

Foto: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur

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