Im VW-Skandal ist die dreijährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche bereits Ende 2018 abgelaufen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag hervor. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Informationen.
Foto: VW-Logo, über dts Nachrichtenagentur