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Gesundheitsministerium plant mehr Geld für Hotspot-Kliniken


Krankenhausflur, über dts NachrichtenagenturMit Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser will die Bundesregierung die Versorgung der wachsenden Zahl an Intensivpatienten sichern. Krankenhäuser sollen Finanzhilfen für das Freihalten von Betten erhalten. Kliniken in Hotspot-Gebieten sollen finanziell besonders unterstützt werden, geht aus einem Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums hervor, über das die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Freitagausgaben berichten.

Kliniken, die in der Corona-Pandemie Operationen und andere Eingriffe verschieben, sollen dafür "kurzfristig einen finanziellen Ausgleich erhalten, um negative Folgen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden", heißt es in dem Papier. Die Länder, die grundsätzlich für die Planung der Krankenhäuser zuständig sind, sollen bestimmen, welche Kliniken in den Vorzug der Ausgleichszahlungen kommen. Kliniken in Hotspot-Regionen mit mehr als 250 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner sollen auch unabhängig davon, wie groß ihre freien intensivmedizinischen Kapazitäten sind, Ausgleichszahlungen erhalten können. Auf diesem Weg sollen auch die Kapazitäten insgesamt erweitert werden. Schon zu Beginn der Pandemie bekamen die Kliniken Ausgleichszahlungen für das Freihalten von Betten und das Verschieben von planbaren Operationen. Die Regelungen waren allerdings nicht zielgenau und führten dazu, dass einzelne Kliniken ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schickten und zugleich Freihalte-Zuschüsse kassierten. "Die Systematik der Ausgleichszahlungen und die entsprechenden Ansprüche sind im Vergleich zu den von März bis September 2020 geltenden Regelungen nun differenzierter und zielgerichteter ausgestaltet", heißt es in dem Eckpunktepapier. Aktuell werden aus einzelnen Regionen bereits Engpässe bei der Versorgung von Intensiv-Patienten gemeldet. Eine bessere finanzielle Ausstattung der Kliniken in Hotspot-Gebieten scheint zu eilen. Die Pläne des Gesundheitsministeriums sollen rückwirkend zum 14. Dezember in Kraft treten. Begrenzt sind die Ausgleichszahlungen bis zum 31. Januar 2021.

Foto: Krankenhausflur, über dts Nachrichtenagentur

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