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Weiterhin deutlich weniger Insolvenzen als normal


Amtsgericht, über dts NachrichtenagenturVon Januar bis September 2020 meldeten die deutschen Amtsgerichte 12.491 Unternehmensinsolvenzen, 13,1 Prozent weniger als im entsprechenden Zeitraum 2019. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Coronakrise spiegelt sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Ein Grund dafür sei, dass die Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen vom 1. März bis zum 30. September 2020 ausgesetzt wurde, so das Statistische Bundesamt (Destatis). Dagegen bleibt die Antragspflicht für überschuldete Unternehmen weiterhin zunächst bis Jahresende ausgesetzt.

Insgesamt wurden von März bis September 15,8 Prozent weniger Unternehmensinsolvenzen beantragt als im gleichen Zeitraum 2019. Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es in den ersten neun Monaten 2020 im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 2.020 Fällen (Januar bis September 2019: 2.475). Unternehmen des Baugewerbes stellten 1.987 Insolvenzanträge (Januar bis September 2019: 2.386). Im Gastgewerbe wurden 1.405 (Januar bis September 2019: 1.688) Insolvenzanträge gemeldet. Rückläufige Zahlen verzeichnen auch alle übrigen Branchen. Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 49.308 übrige Schuldner von Januar bis September 2020 Insolvenz an. Das waren 25,1 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Darunter waren 35.047 Insolvenzanträge von Verbrauchern (-28,1 Prozent) sowie 11.377 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-18,4 Prozent). Der deutliche Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbrauchern hatte sich bereits im Juli angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Bundesregierung ein Gesetz schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre plant. Die Neuregelung soll bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren gelten und Verbrauchern einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren ermöglichen. Es sei davon auszugehen, dass deshalb viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes stellen, so die Statistiker. Auch für den November 2020 zeigen die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen wie bereits in den Vormonaten eine deutliche Abnahme an Verfahren. Im Vergleich zum November 2019 sank die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren um 35 Prozent, stieg jedoch im Vergleich zum Vormonat (Oktober 2020) um 5 Prozent an. Die Insolvenzantragspflicht gilt zwar für zahlungsunfähige Unternehmen seit dem 1. Oktober 2020 wieder, dies macht sich aber unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit der Gerichte noch nicht in den Zahlen der eröffneten Verfahren bemerkbar. Die im Oktober und November beantragten Verfahren werden voraussichtlich erst in den kommenden Monaten eröffnet und fließen dann in die Statistik ein.

Foto: Amtsgericht, über dts Nachrichtenagentur

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