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Weil: Eilantrag-Ablehnung im Rundfunkstreit "nicht verwunderlich"


Bundesverfassungsgericht, über dts NachrichtenagenturIm Streit um höhere Rundfunkgebühren geht Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) auch nach der Ablehnung von Eilklagen vor dem Bundesverfassungsgericht davon aus, dass die Sender gute Chancen im Hauptsacheverfahren haben. "Die Entscheidung ist nicht verwunderlich. Über Gebührenerhöhungen wird üblicherweise nicht im Eilverfahren entschieden", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Insofern müssten sich die Anstalten bis zu einem Urteil gedulden, welches hoffentlich in "absehbarer Zeit" ergehe. "Bis dahin müssen die Anstalten mit den bisherigen Einnahmen nun einmal auskommen." Er forderte eine breit angelegte Reformdiskussion über den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: "Es ist wichtiger denn je, dass wir ein vielfältiges, vertrauenswürdiges Angebot in Audio, Video und im Internet haben. Aber innerhalb dieses verfassungsrechtlichen Rahmens sollten wir eine Debatte über die weitere Modernisierung der Öffentlich-Rechtlichen führen, zugewandt, nicht demagogisch und je konkreter, desto besser." Einen Verzicht auf Sportrechte und aufwendige Unterhaltungsprogramme sei aber nicht sinnvoll, sagte Weil dem RND. Weiter sagte er: "Das Bundesverfassungsgericht sagt auch: Es gibt einen Anspruch auf ein Vollprogramm. Dahinter steht der Gedanke: Wenn die Sender nur noch Information und Bildung bringen, sinkt ihre Akzeptanz und Reichweite in der Bevölkerung. Die benötigen sie aber, um ihre qualitativen Vorteile wirklich an die Frau oder an den Mann zu bringen. Die Idee, die Öffentlich-Rechtlichen zu reinen Nachrichtenkanälen zusammenzusparen, halte ich politisch für falsch. Sie wäre auch rechtlich fragwürdig." Die Sender müssten sparen und das tun sie auch, sagte Weil dem RND. "Die Sender können und sollen nicht jeden Preis für die Übertragungsrechte von Olympischen Spielen oder Fußball-Europameisterschaften zahlen. Das tun sie auch nicht. Sie können auch nicht extrem teure `Tatort`-Folgen drehen. Das geschieht sicherlich auch immer weniger - Ausnahmen bestätigen die Regel. Aus Sicht der Anstalten selber ist der Rahmen, den die KEF und die Ministerpräsidenten gesetzt haben, viel zu eng."

Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

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