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Familienunternehmen drohen Erbschaftsteuer-Nachzahlungen


Finanzamt, über dts NachrichtenagenturFamilienunternehmen, die innerhalb der vergangenen sieben Jahren ganz oder teilweise an Nachfolger übertragen wurden, drohen unerwartete Steuernachzahlungen. Grund ist eine Regelung im Erbschaftsteuerrecht, die bei Betriebsvermögen eine steuerliche Verschonung vorsieht, schreibt die "Welt am Sonntag". Diese Vergünstigung ist an die Bedingung geknüpft, dass der Betrieb bis zu sieben Jahre lang fortgeführt wird und die Lohnsumme in dieser Zeit stabil bleibt.

Dagegen verstoßen Unternehmen, die in der Krise Mitarbeiter Kurzarbeit eingeführt oder Mitarbeiter entlassen haben. Der Präsident der Familienunternehmer, Reinhold von Eben-Worlée, forderte angesichts der Krise eine Ausnahme von dieser Steuerregelung. "Familienunternehmen, die sich in der Übergabe befinden und gleichzeitig mit den von der Politik auferlegten wirtschaftlichen Corona-Einschränkungen um das Überleben ihrer Firma kämpfen, darf nicht zusätzlich und ganz unverschuldet eine Pflicht zur Erbschaftsteuernachzahlung treffen", sagte er der "Welt am Sonntag". Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU, sprach von einer "besorgniserregenden Situation". Bei einer Nachzahlung würde den Unternehmen mitten in der Krise massiv Eigenkapital entzogen. Der Wirtschafsweise Lars Feld betonte, dass die Gewerbefreiheit derzeit massiv eingeschränkt sei. Dieser Ausnahmesituation müsse man bei der Erbschaftsteuer Rechnung tragen. Bei der Anwendung der Verschonungsregelung sollten deshalb die Corona-Jahre 2020 und 2021 unberücksichtigt bleiben und die Fristen entsprechend verlängert werden, sagte der Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. "Dafür braucht es eine Gesetzesänderung. Das kann man nicht dem Ermessen der Finanzämter überlassen." Der Verband der Familienunternehmer nannte eine solche Notfallregel "überlebenswichtig". Laut Bundesfinanzministerium sind zwischen 2014 bis 2018 etwa fünf Prozent aller mittelständischen Unternehmen im Zuge einer Nachfolge übertragen worden.

Foto: Finanzamt, über dts Nachrichtenagentur

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