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Zustimmung für Urteil im Lübcke-Prozess


Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek, über dts NachrichtenagenturDas Urteil im Prozess um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist parteiübergreifend auf Zustimmung gestoßen. Das Urteil mache Mut und sei für alle Mahnung zugleich: "Wir lassen uns unser Land von Rechtsterroristen und geistigen Brandstiftern nicht kaputt machen", ließ sich CDU-Chef Armin Laschet zitieren. Das Urteil habe - bei allem Schmerz, der nicht vergehen könne – etwas Tröstliches: "Unser Rechtsstaat begegnet den Feinden der Demokratie mit Konsequenz, um uns zu schützen."

Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) schrieb unterdessen bei Twitter, dass die Tat einmal mehr gezeigt habe, wohin Hass und Hetze führten. "Wir haben rechten Terror in unserem Land. Es ist richtig, dass wir den Kampf gegen rechts mit 1,1 Milliarden Euro stärken", so der SPD-Kanzlerkandidat. Auch die FDP begrüßte die Entscheidung des Frankfurter Oberlandesgerichts gegen den Lübcke-Attentäter Stephan E. "Das Urteil im Fall Lübcke hätte in seiner Härte kaum deutlicher ausfallen können", sagte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae der "Rheinischen Post" (Freitagsausgabe). Es zeige, dass der Rechtsstaat in der Lage sei, bei rechtem Terror konsequent durchzugreifen. "Diese Null-Toleranz-Linie braucht es auf allen Ebenen", so Thomae. Linken-Chef Bernd Riexinger schrieb bei Twitter, dass Mordanschläge scharf verfolgt werden müssten. Sie dürften nie wieder Mittel der Politik werden. "Die harte Strafe gegen den Mörder von Walter Lübcke begrüße ich daher ausdrücklich", so Riexinger. Die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic schrieb unterdessen, dass es gut sei, dass der Prozess mit einem klaren Urteil zu Ende gehe. Was aufzuklären bleibe, sei die Frage nach rechten Netzwerken und Verbindungen zum NSU. "Auch die Lehren für unsere Sicherheitsarchitektur sind noch längst nicht gezogen", so die Grünen-Politikerin. Im Lübcke-Prozess war der Hauptangeklagte Stephan E. am Donnerstagvormittag zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Foto: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur

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