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Bundesverfassungsgerichts-Präsident verteidigt Corona-Management


Maskenpflicht in der Innenstadt von Emden, über dts NachrichtenagenturDer Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat das Corona-Management in Deutschland gegen wachsende Kritik verteidigt. "Alle freiheitlichen Gesellschaften haben in der Pandemie mit kolossalen Herausforderungen zu kämpfen, und natürlich ist jeder Fehler einer zu viel", sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). "Wenn man aber unter Zeitdruck und unter Unsicherheit entscheiden muss, besteht immer die Gefahr von Fehlern."

Der Verfassungsrichter fügte hinzu, er sei "unverändert zuversichtlich, dass unser Gemeinwesen die Pandemie letztlich bewältigen und auch verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnen wird". Harbarth stellte sich auch hinter die umstrittenen Videokonferenzen der Regierungschefs von Bund und Ländern. Die Notwendigkeit einer raschen Reaktion auf neue Entwicklungen erfordere Handlungsspielräume für die Regierungen. "Sind die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern aufgeteilt, so führt bei lebensnaher Betrachtung kein Weg an einem Koordinierungsgremium vorbei", sagte er. "Die Befugnisse der Parlamente dürfen dadurch aber nicht verkürzt werden." Den Einwand, der Bundestag debattiere lediglich über bereits getroffene Entscheidungen, wollte Harbarth nicht gelten lassen: "Wenn zur Umsetzung dessen, was Kanzlerin und Ministerpräsidenten besprochen haben, eine Parlamentsentscheidung erforderlich ist, dann wird die Maßnahme erst mit der Parlamentsentscheidung wirksam." Der oberste Richter Deutschlands brach eine Lanze für den Föderalismus. "Frankreich kennt keinen Föderalismus und kommt mit seinem zentralstaatlichen Ansatz bisher schlechter durch die Krise als Deutschland", sagte er. "Auch bei uns wäre in den vergangenen Jahrzehnten nicht automatisch alles besser geworden, wenn jede Detailentscheidung für den Schwarzwald, das Ruhrgebiet oder die Ostseeküste in Berlin getroffen worden wäre." Harbarth schränkte allerdings ein, es gebe Konstellationen, "in denen ein bundesweit einheitliches Vorgehen sinnvoller sein kann als föderale Vielfalt". Das Grundgesetz gebe letztlich nur einen Rahmen vor, innerhalb dessen der Gesetzgeber sich für mehr oder weniger Föderalismus entscheiden könne.

Foto: Maskenpflicht in der Innenstadt von Emden, über dts Nachrichtenagentur

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