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FDP klagt auf Auskunft über Verfassungsschützer im Ausland


Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz, über dts NachrichtenagenturDie FDP will die Bundesregierung gerichtlich zwingen, über die Tätigkeit des Verfassungsschutzes im Ausland zu informieren. Die Klageschrift des Bundestagsabgeordneten Konstantin Kuhle soll an diesem Freitag beim Bundesverfassungsgericht eingehen, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Freitagausgabe). Das Bundesinnenministerium hatte unter Verweis auf Geheimhaltungsinteressen abgelehnt, die Anzahl der im Ausland tätigen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes zu nennen.

Kuhle sieht sich dadurch in seinem parlamentarischen Fragerecht verletzt. "Das Verhalten der Bundesregierung erweckt Misstrauen und Irritation", sagte er der FAZ. Die Begründung, mit der das Bundesinnenministerium die Auskunft verweigerte, sei "dreist und unverschämt". Kuhle argumentiert, dass das Parlament in der Lage sein müsse, sich über die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zwischen Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz ein eigenes Bild zu machen. Das Parlament entscheide über die Gesetze, die die Befugnisse der Dienste regeln, und über den Haushalt für die Behörden. "Wenn das Bundesinnenministerium aber schon einfachste Auskünfte über die Gesamtzahl der Verfassungsschutz-Mitarbeiter im Ausland verweigert, läuft jede Rolle des Parlaments ins Leere", sagte Kuhle der FAZ. Der FDP-Abgeordnete hält es für naheliegend, dass der Verfassungsschutz angesichts der Entwicklung des islamistischen Terrorismus seine Aktivitäten im Ausland steigern könnte. Sollte sich die Auslandsaktivität in Grenzen halten, sei die Weigerung der Bundesregierung umso unverständlicher, sagte Kuhle der FAZ. Im Dezember hatte er sich mit einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung gewandt, um zu erfahren, wie viele Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in den vergangenen fünf Jahren ins Ausland entsandt worden waren und was das für die Aufgabenverteilung zwischen den Diensten bedeutet. Das Bundesinnenministerium verweigerte die Antwort unter Verweis auf "schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen". Durch die Auskunft über die Größenordnung des eingesetzten Personals könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes gezogen werden, hieß es in der Antwort.

Foto: Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz, über dts Nachrichtenagentur

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