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Pflichtversicherung für Elementarschäden soll geprüft werden


Nach dem Hochwasser 2021, über dts NachrichtenagenturDie Justizminister der Länder sollen die Einführung einer "Pflichtversicherung für Elementarschäden" prüfen lassen. Das berichtet das "Handelsblatt" (Mittwochausgabe) unter Berufung auf eine Beschlussvorlage für die Justizministerkonferenz am 11. und 12. November in Berlin. Demnach wollen das die von der Juli-Hochwasserkatastrophe besonders betroffenen Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erreichen.

In dem Papier heißt es: "Angesichts der verheerenden Folgen der Flutkatastrophe im Juli 2021 erachten die Justizministerinnen und Justizminister es für dringend erforderlich, neben dem bisherigen System aus Staatshilfen und privaten Spenden weitere Modelle der Regulierung von Schäden an privaten Wohngebäuden im Falle von Naturkatastrophen zu prüfen." Dafür solle die ehemalige Arbeitsgruppe "Pflichtversicherung für Elementarschäden" ihre Arbeit wieder aufnehmen. Die Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz hatte 2017 bereits einen Bericht vorlegt, nach dem "erhebliche rechtliche und tatsächliche Bedenken" gegen die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden sprechen. Nach der neuen Beschlussvorlage soll die Arbeitsgruppe nun erneut prüfen, ob einer Einführung "weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen oder zwischenzeitlich aufgrund der aktuellen Datenlage zu den klimatischen Veränderungen sowie zu dem Versicherungsmarkt eine andere Bewertung gerechtfertigt ist". Darüber hinaus soll die Arbeitsgruppe nach alternativen rechtlichen Möglichkeiten suchen, wie eine Erhöhung der Versicherungsdichte beim Elementarschadensschutz zu erreichen ist. Der rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin (FDP) sieht indes trotz Beschlussvorlage die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden skeptisch. "Es würde das Lebensrisiko eines abgrenzbaren Bevölkerungskreises auf die gesamte Versichertengemeinschaft verlagert, obwohl es derzeit für praktisch jeden Eigentümer möglich wäre, sich individuell gegen entsprechende Elementarschäden zu versichern", sagte Mertin dem "Handelsblatt". Das Vorhaben würde zudem einen hohen Verwaltungsaufwand sowohl für die Versicherer als auch für den Staat bedeuten.

Foto: Nach dem Hochwasser 2021, über dts Nachrichtenagentur

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