AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

NEU - Unser Börsen-Club: Die Top Aktien 2024! KI, Uran, Gold. Jetzt 800 Euro Vorteile sichern.

Neue Corona-Maßnahmen im Detail


Weggeworfener Mund-Nasen-Schutz im Herbst, über dts NachrichtenagenturBund und Länder haben sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag auf eine Reihe von Corona-Maßnahmen geeignet. Die Regelungen im Detail: Im Bundeskanzleramt soll ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab eingerichtet werden, "der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und -verteilung erkennen und beheben soll", wie es im Beschluss wörtlich heißt. Bis Weihnachten soll allen eine Erst-, Folge oder Auffrischungsimpfung ermöglicht werden.

"Bei einer hohen Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern", heißt es im Beschluss. Der Kreis der Personen, die Impfungen durchführen dürfen, soll deutlich ausgeweitet werden. Kurzfristig sollen Ärzte eine Impfung an Apotheker oder Pflegefachkräfte "delegieren" dürfen. Apotheker, Zahnärzte und "weitere" nicht im Beschlusspapier konkret benannte Personengruppen sollen künftig aber auch auf neuer gesetzlicher Grundlage Corona-Impfungen durchführen können. Sofern keine Auffrischungsimpfung erfolgt, wird der Status "vollständig geimpft" künftig wohl schon früher entfallen. Bis zum Jahresende soll es hier Klarheit geben. Der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) soll nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich sein, ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu soll es Ausnahmen für Personen geben, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren möglich. 2G gilt bundesweit und inzidenzunabhängig künftig auch im Einzelhandel. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. "Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden", so der Bund-Länder-Beschluss. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sollen künftig auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt werden. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sollen davon nicht berührt sein. Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine absolute Obergrenze von Zuschauern festgelegt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauern. Bei Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Personen. Dabei müssen medizinische Masken getragen werden. Auch hier gilt mindestens 2G, eventuell plus Test. "In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden", heißt es dazu im Bund-Länder-Beschluss. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der Reform des Infektionsschutzgesetzes soll das aber noch einmal "unzweifelhaft klargestellt" werden. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 Infektionen je 100.000 Einwohner müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen. Das Infektionsschutzgesetz soll um weitere Regelungen ergänzt werden, damit Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen "weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B. zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben", heißt es im Bund-Länder-Beschluss. Zudem soll die noch laufende Übergangsfrist für Maßnahmen, die bis zum 25. November schon in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember hinaus verlängert werden. Der Bund will zudem eine "einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte" auf den Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Der Deutsche Bundestag soll "zeitnah" über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden. "Sie kann greifen, sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also etwa ab Februar 2022". Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten - "auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems", wie es heißt.

Foto: Weggeworfener Mund-Nasen-Schutz im Herbst, über dts Nachrichtenagentur

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube


Nur für kurze Zeit:
1000 $ Bonus + geschenkt für Kontoeröffnung bei Top-Kryptobörse
Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

1000 $ Bonus + geschenkt für Kontoeröffnung Top-Kryptobörse

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
1No5Lj1xnqVPzzbaKRk1kDHFn7dRc5E5yu

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

 

Net-Tipps
Top Videos
Videos: Relax-Kanal

Kleinanzeigen:

Italien Spitzen-Balsamico
Original, der Beste, 25 Jahre
https://balsamico.shop/de/

 

WERBEN auf MMnews

 

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.