Die Inzidenzen in Deutschland steigen - daher wurden neue Regeln für Handwerker aufgestellt.
Viele Menschen sind seither bereits sehr sensibel, wodurch es schon zum Streit führen kann, wenn der Handwerker ohne Maske vor der Tür steht. Doch welche Regeln bestehen aktuell und worauf sollte geachtet werden?
Maske muss schriftlich vereinbart werden
Eine Maskenpflicht beim Kunden gibt es für Handwerker nicht, denn laut dem bayerischen Handwerkstag auf Nachfrage des BR wurde geschildert, dass man überzeugt sei, dass dies zuvor schriftlich (und damit verbindlich) bei Auftragsvergabe vereinbart werden muss. Sollte eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht schriftlich vereinbart werden, dann muss der Handwerker diese auch nicht tragen. Der Kunde kann aber an der Tür den Auftrag stornieren, allerdings müssen die Kosten für An- und Abfahrt zahlen, je nachdem sogar auch den entgangenen Gewinn für den Handwerksbetrieb.
Diese Auffassung teilt auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks, wobei aber auch erwähnt wurde, dass Kundinnen und Kunden somit auch keine Maske tragen müssen. Die Hygienekonzepte, welche die Handwerker zuvor entwickeln mussten, gelten nur bei Kundenkontakt auf freiwilliger Initiative.
Gefährdungsbeurteilung ist vom Unternehmer durchzuführen
Für die Kontrolle von Hygieneregeln in Betrieben und Baustellen ist die Berufsgenossenschaft verantwortlich. Hier wird das Thema wesentlich kritischer aufgefasst. Es besteht zwar aktuell keine einheitliche Maskenpflicht im Handwerk, aber der Einzelfall sollte betrachtet werden. Immer dann, wenn Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, sollte eine Maske getragen werden. Eine Gefährdungsbeurteilung sollte vom Unternehmer an die Kunden geschickt werden, damit die Maske im Fall des Falles auch getragen wird.
Welche Hilfe gibt es aktuell für Unternehmer?
In vielen Ländern herrscht bereits ein Lockdown. In diesem Zusammenhang ist es für Unternehmer nun nicht mehr so einfach, Planungen vornehmen zu können. Wahrscheinlich wird auch ein Teil des Umsatzes wegfallen. Die Bundesregierung hat aus diesem Grund diverse Wirtschaftshilfen verlängert. So gibt es die Überbrückungshilfe 3 Plus und Überbrückungshilfe 4 bis einschließlich zum 31. März 2022. Zugleich gibt es auch eine Neustarthilfe für Soloselbstständige in Höhe von bis zu 1.500€ monatlich bis März 2022, wovon Handwerker wiederum profitieren könnten.
Eine Voraussetzung laut der Website der Bundesregierung ist, dass der Umsatz um mindestens 30 Prozent eingebrochen sein muss. Zudem gilt dies nur für klein- und mittelständische Unternehmen. Sollte ein Unternehmen bereits von einer Schließung betroffen sein, gibt es keine Umsatzgrenze. Ansonsten gibt es eine Deckelung bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro.
Aktuelle Lieferschwierigkeiten bei neuen Maschinen
Ebenfalls verursacht aus der Pandemie, kommt es aktuell zu Lieferschwierigkeiten bei Maschinen (und Fahrzeugen). Die Halbleiter können aufgrund der eingeschränkten Logistik nicht mehr von A nach B transportiert werden. Somit bleibt für Handwerker nur noch die Möglichkeit des Gebrauchtmarktes.
Die CNC Bohrwerke gebraucht oder CNC Bettfräsmaschine gebraucht zu kaufen ist eine Alternative zur Neuware. Zumal die Maschinen nicht immer regelmäßig verwendet worden sind. Die Ersparnis diesbezüglich ist aber beträchtlich. Zudem kann dort auch Zubehör erschwinglich gekauft werden.
Für den Gebrauchtmarkt haben sich schon verschiedene Plattformen entwickelt. Als Unternehmer gilt es stets darauf zu achten, dass es sich um einen seriösen Händler handelt und dieser möglicherweise auch einen guten Zustand der Maschinen oder Zubehörteile garantiert.