AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

NEU - Unser Börsen-Club: Die Top Aktien 2024! KI, Uran, Gold. Jetzt 800 Euro Vorteile sichern.

BGH kippt Jahresentgelt für Bausparer in der Sparphase


Einfamilienhaussiedlung mit Solarpark, über dts NachrichtenagenturBausparkassen dürfen von ihren Kunden in der Sparphase keine pauschalen jährlichen Gebühren verlangen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag hervor. Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien "unwirksam", so die Karlsruher Richter.

Konkret ging es in dem Verfahren um eine Klage des VZBV gegen eine Bausparkasse. Der Prozess gilt aber als Musterverfahren für ähnliche Fälle. Die Vorinstanzen hatten der Unterlassungsklage bereits stattgegeben, die Revision wurde jetzt zurückgewiesen. Die beklagte Kasse hatte in ihren AGBs ein Jahresentgelt in der Sparphase erhoben. Der BHG entschied jetzt, dass die angefochtene Klausel der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliege und dieser nicht standhalte. "Das in der Ansparphase eines Bausparvertrags erhobene Jahresentgelt ist weder Gegenleistung für eine vertragliche Hauptleistung noch Entgelt für eine Sonderleistung der Beklagten und damit keine kontrollfreie Preishauptabrede." Die von der Bausparkasse in der Ansparphase geschuldete Hauptleistung bestehe einerseits in der Zahlung der Zinsen auf das Bausparguthaben sowie andererseits darin, dem Bausparer nach der Leistung der Bauspareinlagen einen Anspruch auf Gewährung eines niedrig verzinslichen Bauspardarlehens aus der Zuteilungsmasse zu verschaffen. Mit dem Jahresentgelt würden demgegenüber Verwaltungstätigkeiten bepreist, die sich mit der bauspartechnischen Verwaltung, Kollektivsteuerung und Führung einer Zuteilungsmasse umschreiben ließen. Hierbei handele es sich lediglich um "notwendige Vorleistungen", nicht aber um eine Hauptleistung, so der BGH. Die angegriffene Klausel sei unwirksam, weil sie mit "wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung" unvereinbar sei und die Bausparer entgegen den Geboten von Treu und Glauben "unangemessen benachteiligt". Denn mit dem Jahresentgelt würden Kosten für Verwaltungstätigkeiten auf die Bausparer abgewälzt, welche die Bausparkasse habe. Die Abweichung der Entgeltklausel von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung sei auch bei der gebotenen pauschalisierenden Gesamtbetrachtung nicht sachlich gerechtfertigt. Bausparer müssten in der Ansparphase bereits hinnehmen, dass ihre Spareinlagen bezogen auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Bausparvertrags nur vergleichsweise niedrig verzinst würden, so das Bundesgericht. Außerdem könnten Bausparkassen bei Abschluss des Bausparvertrags von den Bausparern eine Abschlussgebühr verlangen. Mit dem Jahresentgelt werde auch kein Beitrag zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Bausparwesens geleistet, "der geeignet wäre, die mit seiner Erhebung für den einzelnen Bausparer verbundenen Nachteile aufzuwiegen" (Urteil vom 15. November 2022 - XI ZR 551/21).

Foto: Einfamilienhaussiedlung mit Solarpark, über dts Nachrichtenagentur

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube


Nur für kurze Zeit:
1000 $ Bonus + geschenkt für Kontoeröffnung bei Top-Kryptobörse
Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

1000 $ Bonus + geschenkt für Kontoeröffnung Top-Kryptobörse

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
1No5Lj1xnqVPzzbaKRk1kDHFn7dRc5E5yu

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

 

Net-Tipps
Top Videos
Videos: Relax-Kanal

Kleinanzeigen:

Italien Spitzen-Balsamico
Original, der Beste, 25 Jahre
https://balsamico.shop/de/

 

WERBEN auf MMnews

 

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.