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Rufe nach Einschränkung der Versammlungsfreiheit


Verbotene Pro-Palästina-Demo (Archiv), über dts NachrichtenagenturNach der umstrittenen Kundgebung in Essen vom 3. November fordert die ehemalige Bundesjustizministerin und aktuelle NRW-Antisemitismusbeauftragte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine engere Auslegung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Wenn eine Versammlung angemeldet werde, müsse "geprüft werden, wie die Staatsangehörigkeit ist, denn das ist eines der wenigen Grundrechte, das nur Deutschen zusteht", sagte die FDP-Politikerin dem WDR-Politmagazin "Westpol". Das sei eine Möglichkeit, "mal im Vorhinein ein Verbot auszusprechen, was insgesamt bei Versammlungen bei unserem Versammlungsrecht sonst schwierig ist".

Leutheusser-Schnarrenberger bezieht sich damit auf Artikel 8 des Grundgesetzes; darin heißt es: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln." Widerspruch zu Leutheusser-Schnarrenbergers Vorstoß kommt von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne): Er verwies auf Anfrage des Magazins auf das geltende Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen, was "jeder Person das Recht zu friedlichen Versammlungen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit" gebe. An dieser grundsätzlichen Entscheidung sei festzuhalten, sagte Limbach. Generelle Versammlungsverbote für Nicht-EU-Ausländer halte er für "rechtlich unzulässig", praktisch "nicht realisierbar" und "die falsche Reaktion". Entscheidend sei "die Friedlichkeit der Versammlungen", nicht die Staatsangehörigkeit ihrer Teilnehmer. Das Verhalten, welches in letzter Zeit bei verschiedenen Versammlungen zu "Unbehagen" geführt habe, sei oftmals auch von Teilnehmern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgegangen, so Limbach weiter. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags angekündigt, auf schärfere Auflagen für pro-palästinensische Demonstrationen zu setzen. Er lässt aktuell prüfen, ob künftig auf Transparenten und Plakaten nur noch die deutsche Sprache verwendet werden darf, damit die Polizei die Parolen und Forderungen schneller bewerten und gegebenenfalls eingreifen kann.

Foto: Verbotene Pro-Palästina-Demo (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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