Das Bundesverfassungsgericht hat die Umwidmung von Corona-Krediten für Klimaschutzmaßnahmen für unzulässig erklärt. Das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 sei verfassungswidrig, teilten die Karlsruher Richter am Mittwoch mit. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Details.
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