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Sozialrechtler hält Linnemanns Bürgergeld-Vorstoß für rechtswidrig


Passanten an einem Bürgergeld-Infostand (Archiv), über dts NachrichtenagenturDer Sozialrechtler Udo Geiger widerspricht dem Vorstoß von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, EU-Ausländern mit Minijob Bürgergeld zu streichen. "Eine Regelung, die nur Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten beträfe, verstößt gegen die EU-Gründungsverträge", sagte Geiger dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe). "Dann müssten auch deutsche Minijobber von Bürgergeld-Leistungen ausgeschlossen werden."

Die Diskussion sei "nicht seriös", kritisierte der Mitautor eines Kommentars zum Sozialgesetzbuch II. "Wenn EU-Staaten mit einem gering entwickelten Sozialsystem in die EU aufgenommen werden, ist Armutsmigration eine zwangsläufig in Kauf genommene Folge, aber kein Unrecht", sagte Geiger. Das sei seit Jahren bekannt. "Das aktuelle Narrativ, dass darüber nun endlich mal geredet werden müsse, ist also schlicht falsch, wenn man an einer sachlichen Diskussion interessiert ist." Bisher sei der Gesetzgeber auch nie aktiv geworden, "weil das gar nicht nötig ist". Es sei "völlig unstrittig, dass Personen, die eine geringfügige Tätigkeit nur als Vehikel für ergänzende Sozialleistungen ausüben, kein Freizügigkeitsrecht haben und damit auch kein Anspruch auf Bürgergeld". Das könnten Jobcenter ohne weiteres nachweisen, indem sie entsprechende Jobs anböten oder Bewerbungen auf Vollzeitstellen anforderten. Auch sei kein Jobcenter gezwungen, überhöhte Mieten in Schrottimmobilien zu übernehmen. Es könne sich Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und Kontoauszüge vorlegen lassen und den Außendienst zur Kontrolle in die Immobilen schicken. Das Problem, dass Minijobs einen Anreiz bieten, nur geringfügig zu arbeiten, um ergänzend Bürgergeld zu bekommen, gelte für EU-Ausländer und Deutsche gleichermaßen. Daher "sollten wir darüber nachdenken, Minijobs generell abzuschaffen", so Geiger.

Foto: Passanten an einem Bürgergeld-Infostand (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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