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Brosius-Gersdorf hadert immer noch mit Rückzugsentscheidung


Bundesverfassungsgericht (Archiv), über dts NachrichtenagenturDie gescheiterte Kandidatin für das Amt als Bundesverfassungsrichterin, Frauke Brosius-Gersdorf, hat die Zeit ihrer Nominierung als existenziell und "eine Art Ausnahmezustand" erlebt. Deutliche Kritik übt die Juristin Brosius-Gersdorf an Bundeskanzler Friedrich Merz und der CDU/CSU-Fraktion. Der Wochenzeitung "Die Zeit" sagte Brosius-Gersdorf: "Ich war ja vorher keine öffentliche Person. Ich habe als Wissenschaftlerin im Wesentlichen am Schreibtisch gesessen. Wenn man so in die Öffentlichkeit gerät, sich Unwahrheiten über sich anhören muss, Hetze im Internet erlebt, da müssen Sie, das sage ich ganz ehrlich, einfach gucken, wie Sie die Tage überleben." Brosius-Gersdorf beklagt, von ihr sei ein "Zerrbild" gezeichnet worden.

"Aus meiner Sicht war die Bereitschaft in Teilen der Unionsfraktion überschaubar, sich mit mir sachlich zu befassen", so die Rechtswissenschaftlerin. Sie selbst habe bei den ersten informellen Gesprächen angeboten, über ihre Position zum Schwangerschaftsabbruch zu sprechen, weil es da "möglicherweise Differenzen gebe. Aber ein Gespräch darüber war gar nicht erwünscht. Daher hat es mich gewundert, dass das Thema später zu einem solchen Problem wurde und ich deshalb nicht wählbar sein sollte", so Brosius-Gersdorf. Der Senat des Gerichts, für den sie vorgesehen war, befasst sich nicht mit Fragen des Schwangerschaftsabbruchs. Der Bundeskanzler habe sich nie bei ihr gemeldet, es sei ein Fehler gewesen, "dass er die Richterwahl im Plenum des Bundestages zu einer Gewissensfrage erklärt hat". Es handele sich bei einer Richterwahl nicht um eine Gewissensfrage, sondern eine Personalentscheidung. Ihrer Entscheidung, die Kandidatur selbst zurückzuziehen, sei "ein wochenlanger Prozess" vorausgegangen. "Es ist eine Entscheidung, das sage ich ganz ehrlich, mit der ich immer noch hadere, weil sich damit letztlich unsachliche Kampagnen durchgesetzt haben." Die Entscheidung halte sie dennoch für richtig, da sie keine Chancen auf eine Wahl mehr gehabt habe und eine Zuspitzung damit vermieden werden konnte.

Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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