AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

Unser Börsen-Club: +1033%, +484%, +366%: Schau dir die Gewinnerliste an.

Ex-Verfassungsrichter mahnt zu sachlichem Umgang mit AfD


Logo auf AfD-Parteitag (Archiv), über dts NachrichtenagenturDer ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Udo Di Fabio mahnt im Umgang mit der AfD zu Sachlichkeit, aber gleichzeitig zu einer sorgfältigen Beobachtung der Entwicklung der Partei. "Die AfD trägt zur Verfeindlichung bei, weil sie die Auffassung nährt, dass die Migrationspolitik möglicherweise zum Untergang unseres Landes führt oder dass ihr Putin näher steht als Macron oder Merz", sagte Di Fabio der "Bild am Sonntag". "Wir müssen allerdings umgekehrt auch sehen, dass die Gleichsetzung der AfD mit der NSDAP auch Verfeindlichung begünstigt." Es möge "Gestalten bei der AfD geben, die mit der Ideologie und den Symbolen der NSDAP liebäugeln". Das müsse man "sorgfältig beobachten", so Di Fabio.

Niemand könne ausschließen, dass die Partei sich weiter radikalisiere. "Doch wenn wir so tun, als hätten wir bereits eine Nazi-Partei vor uns, dann verfeindlichen wir natürlich auch diejenigen, die aus irgendwelchen sachlichen oder weniger sachlichen Gründen die AfD wählen. Und das sind immerhin ein Viertel der Bewohner der Bundesrepublik Deutschland." Ein AfD-Verbotsverfahren hält der frühere Verfassungsrichter für "erfolgversprechend" und es könne "sogar politisch notwendig sein, wenn die Partei sich weiter radikalisiert und darauf ausgeht, die geltende Verfassungsordnung zu untergraben oder sogar abzuschaffen". Aktuell sei er aber nicht sicher, ob die Voraussetzungen für ein Verbot gegeben seien. Di Fabio mahnt daher: "Vielleicht sollte man das Pulver lieber trocken halten, weil man es womöglich später noch benötigt." Eine Regierungsbeteiligung nach einer Landtagswahl im kommenden Jahr hält Di Fabio nur unter einer Bedingung für realistisch: "Solange die AfD nicht die absolute Mehrheit erzielt, gehe ich davon aus, dass sie nicht unmittelbar in eine Regierung eintreten wird. Die anderen Parteien werden untereinander koalieren. Wenn die AfD allerdings die absolute Mehrheit der Mandate erhält, dann wird man ihr die Wahl des Ministerpräsidenten und die Bildung einer Landesregierung nicht verweigern können." In diesem Fall halte das Grundgesetz durchaus Möglichkeiten bereit, gegen eine Landesregierung einzugreifen, die den verfassungsrechtlichen Rahmen verlasse. "Mit anderen Worten: Auch eine AfD-Regierung müsste sich an Recht und Gesetz halten", so Di Fabio. "Wenn sie das täte, müssten wir mit dieser Erfahrung leben - und schauen, was die Wähler dann am Ende einer solchen Legislaturperiode sagen. Ich würde nicht den drohenden Untergang der Demokratie an die Wand malen, aber eine ernste Herausforderung steht uns bevor." An der Brandmauer sollten die anderen Parteien laut Di Fabio festhalten, "solange es möglich ist und solange es nötig ist". Der ehemalige Verfassungsrichter: "Ich kann nicht ausschließen, dass die AfD sich eines Besseren besinnt, dass sie sich entwickelt. Aber es deutet mehr darauf hin, dass sie sich auch zum Schlechten entwickeln, sich radikalisieren könnte - als Alternative zu einem freien Deutschland."

Foto: Logo auf AfD-Parteitag (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

 

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.