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Geringer Zuspruch für elektronische Patientenakte


Nur ein Bruchteil der gesetzlich Versicherten nutzt aktiv die digitale Patientenakte (ePA), um die eigenen Gesundheitsdaten einzusehen, ältere Dokumente hochzuladen oder die Zugriffsmöglichkeiten von Ärzten zu beschränken. Das hat eine Umfrage des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" bei mehreren großen Krankenkassen ergeben, die zusammen weit über die Hälfte des Marktes abdecken.

Bei ihnen ist der Anteil der aktiven Nutzer im Verhältnis zur Zahl der angelegten E-Akten seit Juli 2025 lediglich um einen Prozentpunkt auf nunmehr 3,6 Prozent gestiegen. Damit haben sich die Hoffnungen nicht erfüllt, dass die seit Oktober 2025 für Praxen und Kliniken geltende Verpflichtung zur Befüllung der E-Akte mit relevanten Dokumenten zu einem deutlichen Anstieg der aktiven Nutzer führt.

Bei der Techniker Krankenkasse (TK), der größten deutschen Kasse mit rund 11,5 Millionen angelegten ePA, nutzen aktuell rund 850.000 Versicherte aktiv die elektronische Akte. Das sind lediglich 100.000 Nutzer mehr als noch im Juli 2025. Die Barmer hat nach eigenen Angaben rund acht Millionen angelegte ePAs und derzeit etwa 440.000 aktive Nutzer. Das ist ein Zuwachs von rund 190.000 Versicherten. Bei den elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) mit rund 26 Millionen bestehenden E-Akten haben inzwischen rund 365.000 Versicherte die persönliche Gesundheits-ID angelegt, die ihnen den Zugriff auf die ePA ermöglicht. Das sind 165.000 Versicherte mehr als noch im Sommer 2025.

Nach einer Reform der Ampelkoalition haben die gesetzlichen Krankenkassen Anfang 2025 automatisch für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine ePA angelegt. Das trifft für etwa 70 der gut 75 Millionen Versicherten zu. Seit dem 1. Oktober 2025 sind Praxen und Krankenhäuser verpflichtet, alle relevanten Behandlungsdaten - das sind unter anderem Labor- und Bildbefunde, Arzt- und Entlassbriefe oder OP-Berichte - in der Akte abzuspeichern. Patienten können sich über eine App ihrer Kasse in die ePA einloggen, müssen es aber nicht. Nur dann kann aber online festgelegt werden, welche Ärzte welche Daten sehen können.

Foto: Behandlungszimmer beim Arzt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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