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Bundeskabinett beschließt Reform des Steuerberatungsrechts


Das Bundeskabinett hat eine Reform des Steuerberatungsgesetzes auf den Weg gebracht. Ziel sei es, das Steuerberatungsrecht zu modernisieren und Bürokratie abzubauen, teilte das Bundesfinanzministerium am Mittwoch mit. Bürger sollen demnach von einem breiteren Beratungsangebot profitieren, während Lohnsteuerhilfevereine künftig in mehr Fällen ihren Rat anbieten können.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte, dass die Arbeitswelt immer digitaler werde und das Steuerberatungsrecht entsprechend angepasst werden müsse. Mit der Änderung bei der Gewerbesteuer wolle man zudem verhindern, dass Unternehmen ihren Sitz nur zum Schein in Kommunen mit niedrigen Hebesätzen verlegen.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Regelungen über Lohnsteuerhilfevereine modernisiert werden. Die Betragsgrenzen für vereinbare Tätigkeiten sollen entfallen, und die Leitung von drei Beratungsstellen durch eine Person soll möglich sein. Zudem wird die Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen neu geregelt.

Foto: Steuerberater (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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