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Freisprüche im Prozess um Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen


Im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022 sind die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter freigesprochen worden.

Das teilte das Landgericht München II am Montag mit. Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen auf Bewährung gefordert: für den Fahrdienstleiter ein Jahr wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung, für den Bezirksleiter zwei Jahre.

Das Unglück ereignete sich vor dreieinhalb Jahren in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen, als ein Zug aufgrund maroder Schienen entgleiste. Fünf Menschen starben, mehr als 70 wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass die Angeklagten das Unglück hätten verhindern können, doch das Gericht teilte diese Einschätzung nicht. Dem Bezirksleiter warf die Staatsanwaltschaft vor, Instandsetzungsmaßnahmen verzögert zu haben. Beim Fahrdienstleiter sah sie lediglich ein "Augenblicksversagen", da er einen Hinweis eines Lokführers nicht weitergeleitet hätte.

Foto: Landgericht München II (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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