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Ex-Verfassungsschutzchef: Geheimdienst soll auch Kinder beobachten


Im Kampf gegen Terrorismus fordert der frühere Leiter des Brandenburger Verfassungsschutzes, Jörg Müller, dass der Geheimdienst notfalls auch Kinder überwachen muss. "Die Sicherheitsbehörden brauchen die Fähigkeit, auch Akteure zu beobachten, die noch keine 14 Jahre alt sind, wenn sie schwerste Straftaten begehen oder Terrorismus planen", sagte Müller dem "Stern" und RTL. "Dazu gehört, dass die gesetzlichen Befugnisse geändert werden."

Dies sagte er vor dem Hintergrund des anstehenden Prozesses gegen acht Jugendliche und junge Erwachsene wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in oder Unterstützung der rechtsextremen terroristischen Vereinigung "Letzte Verteidigungswelle".

Bei sehr jungen Extremisten habe der Verfassungsschutz laut Müller bisher Schwierigkeiten, Erkenntnisse zu gewinnen. Die Regelungen seien so, "dass man Daten von unter 14-Jährigen gar nicht verarbeiten und speichern darf", sagte er. Wenn 12-Jährige in einer Chatgruppe über den Rassenkrieg diskutierten, seien Verfassungsschutz und Polizei nicht dabei. "Dabei ist das ja die Vorstufe, bevor dann zur Tat geschritten wird."

"Wenn man von Polizei und Verfassungsschutz erwartet, dass sie nicht nur Feuerwehr sind und den Brand löschen, sondern dass sie vorher versuchen, den Brand zu verhindern, dann muss man ihnen auch die Mittel an die Hand geben", sagte Müller.

Aktivitäten der "Letzten Verteidigungswelle" waren im April 2024 durch Recherchen von "Stern" und RTL bekannt geworden. Anfang Dezember 2025 erhob der Generalbundesanwalt Anklage gegen einige Mitglieder, unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes und Verabredung zum Mord.

Jörg Müller war von 2020 bis 2025 Chef des brandenburgischen Verfassungsschutzes. Im Mai 2025 wurde er in den einstweiligen Ruhestand versetzt, es soll einen Konflikt zwischen ihm und der damaligen Innenministerin Katrin Lange (SPD) über die Einstufung der AfD gegeben haben. Lange geriet nach Müllers Absetzung in die Kritik, wenig später trat sie zurück.

Foto: Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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