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Trotz Klagen: Regierung hält an harter Linie gegen Afghanen fest


Trotz einer Klagewelle von Afghanen vor deutschen Gerichten und schärferer Gesetze der Taliban gegen Kritiker will die Bundesregierung nicht von widerrufenen Aufnahmezusagen für ehemalige Ortskräfte und Oppositionelle abrücken.

Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ) unter Verweis auf die Antwort aus dem Bundesinnenministerium auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Eine Änderung der bestehenden Praxis sei "nicht beabsichtigt". Der Antwort zufolge sind inzwischen 501 Klagen gegen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) widerrufene Aufnahmezusagen anhängig.

"Wie schäbig ist es, dass sich Hunderte afghanische Menschen von Pakistan aus hilfesuchend an deutsche Verwaltungsgerichte wenden und die Einhaltung dieses Versprechens der Bundesregierung mühsam einklagen müssen", sagte die fluchtpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger. Zwar hätten viele Betroffene auf dem Rechtsweg Erfolg. "Aber wenn es darum geht, Wort zu halten, darf die Regierung die Entscheidung nicht den Gerichten überlassen", so Bünger. Alle ursprünglichen Aufnahmezusagen müssten jetzt schnell und unkompliziert umgesetzt werden.

Bünger begründete die Dringlichkeit auch mit neuen Strafgesetzen, die die Taliban erlassen hätten. Diese sähen unter anderem die Todesstrafe für ein von den Taliban abweichendes Islamverständnis und Strafen für oppositionelle Haltungen vor. Für politisch besonders aktive Oppositionelle stelle das neue Gesetz eine erhebliche Gefährdung dar, mahnte Bünger: "Ich kann nicht glauben, dass die Regierung diese Menschen, denen eine Aufnahme fest zugesagt worden war, den Taliban zum Fraß vorwerfen will".

Jüngst war bekannt geworden, dass fast die Hälfte von 2.308 in Pakistan lebenden Afghanen mit einer Aufnahmezusage aus Zeiten der Ampel-Regierung nicht mehr nach Deutschland kommen dürfen. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, freiwillige Aufnahmen so weit wie möglich zu beenden.

Foto: Bundesinnenministerium (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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