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Union für Ausweitung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen


Die Unionsfraktion schließt sich den Plänen von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) an, die Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen auszuweiten.

Wer eine Vergewaltigung erlebt habe, brauche oft Jahre, manchmal Jahrzehnte, bevor er oder sie in der Lage sei, den Schritt zur Anzeige zu gehen, sagte Günter Krings, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, der "Rheinischen Post". Das sei keine Schwäche, sondern eine psychologische Realität sexueller Traumata. Eine längere Verjährungsfrist gebe Betroffenen den Raum, den sie brauchen, um sich zu diesem Schritt zu entschließen.

Eine Verschärfung des Sexualstrafrechts zu einer "Nur-Ja-heißt-Ja"-Regel kritisierte der CDU-Politiker jedoch. Sexuelle Gewalt sei ein schweres Verbrechen, das konsequent verfolgt und hart bestraft werden müsse. "Diesem Ziel kommen wir durch eine `Nur-Ja-heißt-Ja`-Regelung, wie sie Frau Justizministerin Hubig neuerdings vorschwebt, aber leider nicht näher." Grund dafür seien Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung, die durch eine Änderung von der "Nein-heißt-Nein"-Regel zu "Nur-Ja-heißt-Ja" nicht gelöst werden könnten. Das Konsensprinzip schüre bei den Betroffenen Hoffnungen auf eine bessere Strafverfolgung, die in der Realität polizeilicher Ermittlungen nicht eingelöst werden könnten, so der CDU-Politiker. Sexuelle Übergriffe würden nahezu ausnahmslos ohne Zeugen stattfinden. Ob Staatsanwaltschaft und Gerichte beweisen müssten, dass das Opfer Widerstand geleistet oder Ablehnung zu erkennen gegeben hat, oder ob es darum gehe, dass der Täter nachweislich eine ausdrückliche Zustimmung eingeholt hat, ändere an dieser Beweissituation strukturell nichts.

Foto: Günter Krings (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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