AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

Unser Börsen-Club: +1033%, +484%, +366%: Schau dir die Gewinnerliste an.

Connemann kritisiert Entwurf für Arbeitszeitreform scharf


Die Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Gitta Connemann (CDU), weist den bekannt gewordenen Arbeitsentwurf zur Arbeitszeitreform als Verstoß gegen den Koalitionsvertrag zurück.

"Der jetzt bekannt gewordene Entwurf liest sich wie ein Gegenentwurf zum Koalitionsvertrag - zulasten des Mittelstandes", sagte Connemann der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitagausgabe). Im Koalitionsvertrag sei eine Wochenhöchstarbeitszeit statt starrer Tagesgrenzen sowie Vertrauensarbeitszeit statt neuer Kontrollkultur und Bürokratieabbau statt zusätzlicher Pflichten vereinbart worden.

Wenn die versprochene Flexibilität am Ende nur für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse ermöglicht werde, würden Millionen Beschäftigte und ein Großteil des Mittelstands ausgeschlossen, so Connemann. Das wäre nicht nur wirtschaftlich falsch, sondern auch politisch kaum vermittelbar.

Gleichzeitig drohe bei der Arbeitszeiterfassung ein neuer Bürokratieturbo. Wer jede Arbeitsminute dokumentieren lassen wolle, zeige vor allem fehlendes Vertrauen in Beschäftigte und Betriebe, behauptete Connemann. Die Wochenarbeitszeit müsse für alle kommen.

Nach dem am Donnerstag bekannt gewordenen Arbeitsentwurf des Bundesarbeitsministeriums unter Leitung von Bärbel Bas (SPD) soll eine flexible Wochenhöchstarbeitszeit anstelle der starren Tagesgrenzen künftig ausschließlich über Tarifverträge vereinbart werden können.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die "Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit" zu schaffen. Zur konkreten Ausgestaltung wolle man einen Dialog mit den Sozialpartnern durchführen. "Wir werden die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten unbürokratisch regeln und dabei für kleine und mittlere Unternehmen angemessene Übergangsregeln vorsehen", heißt es in der Vereinbarung weiter. "Die Vertrauensarbeitszeit bleibt ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich." Kein Beschäftigter dürfe gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden, heißt es weiter.

Die Arbeitszeitrichtlinie der EU verlangt von den EU-Mitgliedstaaten, die wöchentliche Arbeitszeit zu begrenzen. Die durchschnittliche Arbeitszeit für jeden Sieben-Tage-Zeitraum darf 48 Stunden einschließlich Überstunden nicht überschreiten. Der 48-Stunden-Durchschnitt wird über einen Referenzzeitraum von bis zu zwölf Monaten berechnet. Bei Nachtarbeit darf die durchschnittliche Arbeitszeit acht Stunden pro 24-Stunden-Periode nicht überschreiten.

Foto: Gitta Connemann (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

 

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.