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Patientenbeauftragter wirbt für Widerspruchslösung bei Organspende


Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, wirbt vor der neuen Debatte über die Organspende im Bundestag für einen Systemwechsel. Er sei sehr froh, dass im Bundestag nun endlich wieder über eine Neuregelung debattiert werde, sagte Schwartze den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Schon seit Jahren sei eine Veränderung dringend an der Zeit.

Deutschland habe kein Erkenntnis- oder Informationsproblem, so der SPD-Politiker. Alle bisherigen Bemühungen hätten jedoch zu keinem Anstieg der verfügbaren Organe oder der Registereinträge geführt. Deshalb sei er persönlich überzeugt, dass dringend ein Systemwechsel nötig sei und die Widerspruchsregelung dafür sehr naheliegend sei.

Schwartze wies Kritik zurück, die Widerspruchslösung schränke die Selbstbestimmung ein. Im Vordergrund stehe für ihn, dass jeder für sich selbst eine informierte Entscheidung treffen solle. Mit der Widerspruchsregelung werde niemand zur Organspende verpflichtet oder gar gezwungen. Ein Nein werde jederzeit und ohne Begründung respektiert.

Unterstützung erhält der Vorstoß von der Bundesärztekammer. Deren Präsident Klaus Reinhardt sagte den Funke-Zeitungen, die Widerspruchslösung biete die Chance, die Lücke zwischen der hohen grundsätzlichen Spendenbereitschaft in der Bevölkerung und den weiterhin niedrigen Spenderzahlen zu verkleinern. Sie wahre die Entscheidungsfreiheit der Bürger, setze zugleich aber ein wichtiges Signal der Solidarität.

Für Ärzte würde die Regelung zudem eine verlässlichere Grundlage schaffen. Organspenden könnten heute häufig nicht realisiert werden, weil keine dokumentierte Willensäußerung vorliege, sagte Reinhardt. Die Widerspruchslösung könne dazu beitragen, die Umsetzung des Patientenwillens zu erleichtern und Angehörige in schwierigen Entscheidungssituationen zu entlasten.

Der Bundestag befasst sich am Donnerstag erstmals in dieser Legislaturperiode erneut mit der Frage einer Reform der Organspende. Mehrere Abgeordnete verschiedener Fraktionen wollen eine Neuregelung auf den Weg bringen. Im Zentrum steht erneut die sogenannte Widerspruchslösung, nach der grundsätzlich jede Person als Organspender gilt, sofern sie dem nicht ausdrücklich widersprochen hat. Eine entsprechende Reform war 2020 im Bundestag gescheitert. Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung, wonach eine Organentnahme nur bei ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person oder ihrer Angehörigen möglich ist.

Die Zahl der Organspenden in Deutschland verharrt seit Jahren auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation gab es 2025 bundesweit 985 postmortale Organspender, das entspricht 11,8 Spendern pro eine Million Einwohner. Mehr als 8.200 Menschen warteten hierzulande Ende 2025 auf ein lebensrettendes Organ.

Foto: Organspendeausweis (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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