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Zahl der Ehescheidungen erneut gestiegen


Die Zahl der Ehescheidungen ist im letzten Jahr zum zweiten Mal in Folge gestiegen. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor, die am Freitag veröffentlicht wurden.

Im Jahr 2025 wurden demnach in Deutschland durch richterlichen Beschluss rund 130.100 Ehen beendet, das waren 0,6 Prozent oder 716 Scheidungen mehr als im Vorjahr. Langfristig betrachtet geht die Zahl der Scheidungen mit Ausnahme weniger Jahre seit gut 20 Jahren zurück: 2025 waren es immer noch 39 Prozent weniger Scheidungen als 2003, als die Zahl den höchsten Stand seit der deutschen Vereinigung erreicht hatte. Im Jahr 2023 fiel sie auf den bisher niedrigsten Stand, seitdem hat sie leicht zugenommen.

Je 1.000 Einwohner wurden 1,56 Ehen im Jahr 2025 geschieden. Dies entspricht einer leichten Zunahme gegenüber 2024 (1,54). Die Zahl der Eheschließungen ist langfristig ebenfalls rückläufig: 2025 wurden 348.800 Ehen geschlossen, das waren 0,1 Prozent oder 403 weniger als 2024 und 8,9 Prozent weniger als 2003. Die Zahl der Eheschließungen erreichte damit den niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1950. Rund 339.900 Ehen wurden zwischen Mann und Frau geschlossen (2024: 340.400), 8.900 Ehen zwischen Personen gleichen Geschlechts (2024: 8.800).

Bei etwas mehr als der Hälfte der Scheidungen im Jahr 2025 waren minderjährige Kinder betroffen (51,7 Prozent beziehungsweise rund 67.200 Scheidungen). Der bisher niedrigste Anteil wurde im Jahr 1999 erreicht (48,2 Prozent beziehungsweise rund 91.800 Scheidungen), die niedrigste Zahl im Jahr 2023 (50,8 Prozent beziehungsweise rund 65.600 Scheidungen). Bei den im Jahr 2025 geschiedenen Ehen mit minderjährigen Kindern hatten 47,6 Prozent ein Kind, 40,5 Prozent zwei und 11,9 Prozent drei und mehr Kinder. Damit setzt sich ein langjähriger Trend fort: Der Anteil der Ehescheidungen mit einem Kind nimmt ab, der Anteil mit zwei oder mehr Kindern nimmt dagegen zu. Insgesamt waren im Jahr 2025 etwa 113.400 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.

Die meisten der geschiedenen Ehen (81,0 Prozent) wurden nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Scheidungen nach dreijähriger Trennung machten einen Anteil von 18,0 Prozent aus. In diesen Fällen wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. In 1,0 Prozent der Fälle waren die Regelungen zur Scheidung vor einjähriger Trennung oder Scheidungen nach ausländischem Recht maßgebend.

Im Durchschnitt waren die im Jahr 2025 geschiedenen Ehepaare 14 Jahre und 7 Monate verheiratet. Bei etwa 20.800 oder 16,0 Prozent der Paare erfolge die Scheidung im Jahr der Silberhochzeit oder später. In den 1990er Jahren lag dieser Anteil noch zwischen 10 und 11 Prozent. Danach ist er bis Mitte der 2010er Jahre gestiegen und liegt seitdem zwischen 16 und 18 Prozent.

Bei 90,1 Prozent der Ehescheidungen wurde 2025 der Scheidungsantrag mit Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. Bei 5,8 Prozent wurde der Antrag von beiden zusammen eingereicht. Bei den anderen 4,1 Prozent stimmte der Ehegatte oder die Ehegattin dem gestellten Antrag nicht zu.

Im Jahr 2025 ließen sich rund 1.700 gleichgeschlechtliche Paare scheiden. Dies waren 10,0 Prozent oder 154 gleichgeschlechtliche Paare mehr als im Jahr 2024. Ehescheidungen gleichgeschlechtlicher Paare umfassten 1,3 Prozent aller Ehescheidungen des Jahres 2025. Die "Ehe für alle" war in Deutschland im Oktober 2017 eingeführt worden.

Foto: Amtsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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