AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

Unser Börsen-Club: +1033%, +484%, +366%: Schau dir die Gewinnerliste an.

Bundeswehrverband fürchtet negative Folgen von Reservistengesetz


Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Oberst André Wüstner, rechnet mit negativen Folgen des geplanten Reservistenstärkungsgesetzes für den freiwilligen Wehrdienst.

Der Gesetzentwurf mit der Aufhebung der doppelten Freiwilligkeit folge richtigerweise dem Narrativ der Zeitenwende und diene dem Ziel der Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr, sagte Wüstner der "Welt" (Mittwochausgabe). "Ich gehe allerdings davon aus, dass die sodann verpflichtende Heranziehung von Reservedienstleistenden negative Auswirkungen auf die Freiwilligenmeldungen zum Wehrdienst haben wird."

Scheidet ein Soldat aus der Bundeswehr aus und wird zum Reservisten, galt bislang die sogenannte doppelte Freiwilligkeit: Für die regelmäßigen Reserveübungen müssen sowohl der Reservist als auch sein ziviler Arbeitgeber zustimmen. Mit dem Gesetzentwurf zum neuen "Reservestärkungsgesetz" soll das jetzt geändert werden. Nur wenn ein Reservist "weniger als sechs Monate Freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement geleistet" hat, so heißt es darin, könne er nicht verpflichtend zu Wehrübungen herangezogen werden.

Für alle, die länger gedient haben, wird es eine gestaffelte Pflicht geben: Bei weniger als einem Jahr Wehrdienst kann ein Reservist bis zu seinem 45. Lebensjahr für Übungen herangezogen werden. Die Dauer "der einzelnen Reservedienstleistung darf drei Wochen pro Jahr nicht überschreiten", so der Entwurf. Bei über einem Jahr bis zu vier Jahren Wehrdienst kann ein Reservist bis zum 65. Lebensjahr zu Übungen verpflichtet werden, für maximal vier Wochen im Jahr. Bei bis zu 13 Jahren Arbeit als Soldat dürfen es sechs Wochen im Jahr sein, bei noch länger gedienten Soldaten zwölf Wochen pro Jahr. Das sind die gesetzlichen Höchstgrenzen.

In der Praxis, so heißt es im Ressort, gehe es um etwa zwei Wochen Übung alle ein bis zwei Jahre. Die Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten für diesen verpflichtend angeordneten Reservedienst freistellen.

Foto: Soldaten der Bundeswehr (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

 

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.