mid Groß-Gerau – Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg für Dieselfahrverbote freigemacht. Städte und Gemeinden müssten bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge allerdings die Verhältnismäßigkeit beachten.
Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union schreibe vor, dass nationales Recht, dessen unionsrechtskonforme Auslegung nicht möglich ist, nicht gelten dürfe. Wenn also Diesel-Fahrverbote die einzig geeignete Maßnahme sind, um die Stickoxid-Grenzwerte zu erreichen, müssten unter ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Global Press.