Liebe Leser,
beim Haus- und Grundstückskauf gibt es manchmal gute Überraschungen, manchmal schlechte. Aber: Der Verkäufer muss für vorhandene Mängel haften, wenn er diese bei der Transaktion vorsätzlich verschwiegen hat. Das heißt jedoch im Umkehrschluss, dass bei vorher nicht bekannten Mängeln auch keine Haftung übernommen werden muss.
Ein Grundstücks-Käufer fand in seinem neuen Garten einen alten Bunker aus dem Zweiten Weltkrieg. Die aufwändige ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Global Press.