wid Groß-Gerau – Auch die Rechnung des Schornsteinfegers kann von der Steuer abgesetzt werden. Wie das geht und was dabei zu beachten ist, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). Das Finanzamt akzeptiert in der Regel alle Schornsteinfeger-Dienste, die im Zusammenhang mit einem privaten Haushalt erbracht werden, als absetzbare Handwerkerleistungen. Dazu gab es 2014 ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH). Demnach ist ... Mehr lesen…
Ein Beitrag von Global Press.