Der Begriff Prokura kommt vom lateinischen Wort procurare, das ?für etwas Sorge tragen? bedeutet, was die große Verantwortung des Prokuristen zum Ausdruck bringt. Bei der Prokura handelt es sich um eine Vollmacht aus dem handelsrecht, die den entsprechenden Prokuristen ermächtigt, gerichtliche und außergerichtliche Geschäfte und Handlungen für ein Unternehmen auszuführen. Die Prokura wird von der Geschäftsleitung erteilt und muss im Handelsregister ... Mehr lesen?
Ein Beitrag von Robert Sasse.