mid Groß-Gerau – Das werden Fluggäste sicher gerne hören: Passagiere haben jetzt auch außerhalb der EU einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Anschlussflüge verspätet sind. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Zwischenlandungen in Staaten außerhalb Europas änderten nichts daran, wenn sie Teil einer einzigen Buchung waren und der Abflugsort sich innerhalb der EU befand, so die Begründung der Luxemburger Richter.
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Ein Beitrag von Global Press.