In Hoyerswerda konnte ein Syrer einen Teilerfolg gegen die Commerzbank erreichen. Das Frankfurter Geldhaus stellte ihm und anderen Personen für Basiskonten einen geringeren Verfügungsrahmen als anderen Kunden bereit. Die Verbraucherzentrale strengte deshalb ein kollektivrechtliches Verfahren an und bekam nach eigener Aussage jetzt vom Landgericht Leipzig Recht. In dem Vorgehen wird eine unzulässige Kundendiskriminierung gesehen. Das Urteil ist bisher noch nicht rechtskräftig, ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von Robert Sasse.