Im Jahr 2017 stellte die Staatsanwaltschaft in München bei einer Razzia 185 Aktenordner sowie zahlreiche elektronische Unterlagen bei der von VW beauftragten Kanzlei Jones Davy im Zusammenhang mit dem Dieselskandal sicher. Volkswagen wehrte sich jedoch dagegen, dass diese Dokumente ausgewertet werden dürfen und legte dagegen Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Jenes entschied jetzt jedoch, dass die Durchsuchung der Büros verfassungsrechtlich nicht zu ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von Robert Sasse.