Normalerweise erwirbt man mit einer Immobilie auch das Grundstück, auf dem diese steht. Beim Erbbaurecht ist das anders. Das Grundstück bleibt in diesem Fall im Besitz des Erbbaurechtgebers. Dieser kann dem Käufer der Immobilie das Nutzungsrecht am Grundstück einräumen. Der Käufer muss jedoch dafür eine Art Miete bezahlen – die sogenannte Erbpacht.
Höhe der Erbpacht
Die Erbpacht beträgt in der Regel ungefähr 5 ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von Robert Sasse.