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Habeck will Bargeld-Obergrenze bei Immobilienkauf

Grüne fordern eine Bargeld-Obergrenze beim Kauf von Immobilien. Was Habeck & Co. ignorieren: Bargeld ist das einzige gesetzliche Zahlungsmittel!

 

Die Grünen fordern eine Bargeld-Obergrenze beim Kauf von Immobilien, um Geldwäsche-Betrug in Deutschland einzudämmen. "Bargeld ist Teil unseres Alltags. Aber bei sehr großen Summen sind Bargeldzahlungen regelrecht eine Einladung, illegales Geld zu waschen", sagte Grünen-Chef Robert Habeck den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben).

Viele Länder hätten bereits verboten, Immobilien mit Bargeld zu bezahlen, Deutschland aber nicht. Auch deshalb sei die Bundesrepublik zu einem "Geldwäsche-Paradies" geworden, kritisierte der Grünen-Vorsitzende. So investiert die organisierte Kriminalität seit langem Geld aus kriminellen Geschäften in Immobilien.

Auch islamistische Terrororganisationen erschließen sich aufgrund lascher Geldwäsche-Kontrollen hierzulande Einnahmequellen. Kürzlich war ein Bericht des Bundesrechnungshofes bekannt geworden, in dem die Finanzaufseher die Bundesregierung ermahnen, härter gegen Geldwäsche bei Rechtsanwälten und Notaren, Händlern von Luxuswaren wie Schmuck und Uhren oder Glücksspiel-Betreibern vorzugehen.

Während Banken und Finanzdienstleister aufgrund strenger Vorgaben Verdachtsfälle auf Geldwäsche in der Regel unmittelbar den Behörden melden, geschieht dies außerhalb des Finanzsektors nur selten. Der Bundesrechnungshof spricht sich deshalb für ein Bargeldverbot bei Immobilienkäufen und eine Obergrenze von 5.000 Euro für andere geschäftliche Barzahlungen aus.

Derzeit gilt, wer mit mehr als 10.000 Euro in bar bezahlt, muss seinen Ausweis vorzeigen. Habeck schloss sich der Kritik der Rechnungsprüfer an: "Gerade der Immobiliensektor, in dem Hunderttausende Euro bar über den Tisch gehen, ist anfällig für Schwarzgeld. Deswegen wollen wir hier im ersten Schritt ansetzen, und zwar mit einer Bargeldobergrenze beim Kauf einer Immobilie."

Außerdem verlangen die Grünen, dass Makler und Notare künftig die Herkunft der Gelder beim Verkauf eines Hauses oder eine Wohnung überprüfen. Bei Verdacht auf Geldwäsche müsse immer eine Meldung an die Anti-Geldwäsche-Behörde erfolgen. "In Fällen, bei denen die Herkunft der Gelder nicht identifiziert werden kann, darf der Kaufvertrag nicht mehr notariell beglaubigt werden. Das hilft dabei, den Schwarzgeldsumpf auszutrocknen", sagte Habeck den Funke-Zeitungen.

Dafür müsste die Zollbehörden von Bund und Ländern besser zusammenarbeiten. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat Tausende zusätzliche Stellen für den Zoll in den kommenden Jahren bewilligt. Der Rechnungshof rügt allerdings, dass etwa ein Notar rechnerisch nur alle 200 Jahre eine Geldwäsche-Kontrolle zu erwarten habe.

Um Kriminellen Geldwäsche, Terrorfinanzierung sowie Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung zu erschweren, war Ende 2018 die Herstellung von 500-Euro-Scheinen von der Europäischen Zentralbank (EZB) eingestellt worden. Nach Angaben des Finanzministeriums sind derzeit aber noch über 300 Millionen von der Bundesbank ausgegebene 500er im Wert von mehr als 150 Milliarden Euro im Umlauf.

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