AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

NEU - Unser Börsen-Club: Die Top Aktien 2024! KI, Uran, Gold. Jetzt 800 Euro Vorteile sichern.

Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig


Bundesverfassungsgericht, über dts NachrichtenagenturDas umstrittene bayerische Verfassungsschutzgesetz ist teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag hervor. Demnach verstoßen die dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz eingeräumten Befugnisse teilweise gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung, teilweise in seiner Ausprägung als Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, teilweise gegen das Fernmeldegeheimnis und teilweise gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung.

So sei zum Beispiel die Wohnraumüberwachung (Art. 9 Abs. 1 BayVSG) verfassungswidrig, weil die Befugnis zwar im Grunde hinreichende Eingriffsvoraussetzungen bestimme ("dringende Gefahr"), jedoch nicht auf das Ziel der "Abwehr" einer Gefahr ausgerichtet sei und weil die erforderliche Regelung zur Subsidiarität gegenüber Gefahrenabwehrmaßnahmen der Gefahrenabwehrbehörden fehle. Außerdem seien die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Kernbereichsschutz bei Wohnraumüberwachungen weder für die Erhebungsebene noch für die Auswertungsebene vollständig erfüllt. Der Artikel zu Online-Durchsuchungen sei verfassungswidrig, weil die Befugnis durch den Verweis auf Artikel 9 Absatz 1 BayVSG dessen Mängel weitgehend teile, so die Karlsruher Richter.

Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Kernbereichsschutz seien zwar für die Erhebungsebene erfüllt, nicht aber für die Auswertungsebene. Die Ortung von Mobilfunkendgeräten (Art. 12 Abs. 1 BayVSG) sei zudem verfassungswidrig, weil die Befugnis so weit gefasst sei, dass sie auch eine langandauernde Überwachung der Bewegungen der Betroffenen erlaube ("Bewegungsprofil"), ohne den dafür geltenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu genügen. Die Regelung sehe insoweit keine hinreichend bestimmten Eingriffsvoraussetzungen vor, und es fehle die erforderliche unabhängige Vorabkontrolle.

Der Bereich "Auskunft über Verkehrsdaten aus Vorratsdatenspeicherung" (Art. 15 Abs. 3 BayVSG) verstoße unterdessen gegen das Gebot der Normenklarheit. Art. 18 Abs. 1 BayVSG ("Verdeckte Mitarbeiter") und Art. 19 Abs. 1 BayVSG ("Vertrauensleute") seien verfassungswidrig, weil keine hinreichenden Eingriffsschwellen geregelt seien und eine Bestimmung fehle, die den Kreis zulässiger Überwachungsadressaten begrenzend regele, sofern der Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern oder Vertrauensleuten gezielt gegen bestimmte Personen gerichtet sei, so das Verfassungsgericht weiter. Außerdem fehle es an der erforderlichen unabhängigen Vorabkontrolle. Art. 19a Abs. 1 BayVSG ("Observation außerhalb der Wohnung") sei verfassungswidrig, weil die Befugnis für den Fall besonders eingriffsintensiver Observationen nicht hinreichend bestimmt auf Bestrebungen oder Tätigkeiten von besonders gesteigerter Überwachungsbedürftigkeit beschränkt sei und es auch hier an einer unabhängigen Vorabkontrolle fehle.

Soweit die Übermittlungsbestimmungen des Art. 25 BayVSG ("Informationsübermittlung durch das Landesamt") zulässig angegriffen sind, genügten sie nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Zum Teil ziele die Übermittlung nicht auf den Schutz hinreichend gewichtiger Rechtsgüter, zum Teil seien keine hinreichenden Übermittlungsschwellen vorgesehen. Die Weiterverarbeitungs- und Übermittlungsbefugnis des Art. 8b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayVSG ("Daten aus Wohnraumüberwachung und Online-Durchsuchung") sei wegen einer unzulässigen dynamischen Verweisung auf Bundesrecht verfassungswidrig.

Das gelte auch für Art. 8b Abs. 3 BayVSG ("Daten aus Auskunftsersuchen"); außerdem verstießen dessen vielgliedrige Verweisungsketten gegen das Gebot der Normenklarheit, so die Karlsruher Richter. Art. 15 Abs. 3 BayVSG sei nichtig. Im Übrigen seien die beanstandeten Vorschriften lediglich mit der Verfassung unvereinbar und gelten vorübergehend - mit Blick auf die betroffenen Grundrechte jedoch nach einschränkenden Maßgaben - bis zum Ablauf des 31. Juli 2023 fort, so das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17).

Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube


Nur für kurze Zeit:
1000 $ Bonus + geschenkt für Kontoeröffnung bei Top-Kryptobörse
Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

1000 $ Bonus + geschenkt für Kontoeröffnung Top-Kryptobörse

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
1No5Lj1xnqVPzzbaKRk1kDHFn7dRc5E5yu

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

 

Net-Tipps
Top Videos
Videos: Relax-Kanal

Kleinanzeigen:

Italien Spitzen-Balsamico
Original, der Beste, 25 Jahre
https://balsamico.shop/de/

 

WERBEN auf MMnews

 

Aktuelle Presse
Richterbund befürwortet Vorratsdatenspeicherung

Trotz zahlreicher Urteile gegen die Vorratsdatenspeicherung hat sich der Deutsche Richterbund (DRB) für die Maßnahme ausgesprochen. "Die Ampel-Koalition sollte ihren ritualisierten Streit um [ ... ]

AfD-Kommunalpolitiker haben den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke kritisiert, weil er für eine alternative Liste für die Kommunalwahl geworben und sich für den Ausschluss [ ... ]

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat den Klinik-Transparenz-Atlas von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der am Freitag offiziell vorgestellt und frei geschaltet werden soll, als [ ... ]

In der SPD wächst die Unruhe wegen des Sparkurses von Bundeskanzler Olaf Scholz und Finanzminister Christian Lindner (FDP). "Die SPD wird diesen Sparkurs auf keinen Fall mitmachen", sagte der Bochumer [ ... ]

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat seine Warnung vor schweren Gewittern in Baden-Württemberg und Bayern verlängert. Sie gelten nun für die Zeit bis in die späteren Abendstunden, teilten [ ... ]

Brandbrief: Außenminister warnen Israel vor Großoffensive in Rafah

Die Außenminister von 13 Staaten warnen Israel vor eine Großoffensive in Rafah und fordern mehr Hilfe für die Menschen im Gazastreifen. Alle G-7-Staaten bis auf die USA haben ihn unterzeichnet, [ ... ]

Gericht: Regierung muss weitere Klimaschutzmaßnahmen ergreifen

Die Bundesregierung muss beim Klimaschutzprogramm 2023 nachbessern. Das Klimaschutzprogramm verstößt gegen das Klimaschutzgericht, urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstagabend. Die [ ... ]

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.