Verschweigen, Verschleppen, Verwirren – wie die Bundesregierung Transparenz zu NGO-Finanzierungen "Nichtregierungsorganisationen" systematisch blockiert. Derzeit sind 12 Verfahren auf Auskunft in Berlin und Köln anhängig.
Von Joachim Steinhöfel
Die Bundesregierung kämpft – allerdings nicht für Transparenz, sondern gegen sie. Wer wissen will, welche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in welchem Umfang mit Steuergeld gefördert werden, trifft auf eine Mauer aus Ausflüchten, Schutzbehauptungen und juristischen Taschenspielertricks. Die aktuellen Schriftsätze der Bundesregierung in den sieben Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin lesen sich wie ein Kafkaesker Lehrtext über die Kunst der Vernebelung staatlichen Handelns.
Das Unfassbare beginnt mit der zentralen Verteidigungslinie: Die Bundesregierung beruft sich ernsthaft auf das Persönlichkeitsrecht der Zahlungsempfänger. Sprich: Wer vom Steuerzahler lebt, soll sich gegenüber dem Steuerzahler auf Privatsphäre berufen dürfen. Ein Treppenwitz der Rechtsstaatlichkeit – und eine Bankrotterklärung demokratischer Kontrolle.
Dass sich die Bundesregierung in einem solchen Verfahren überhaupt auf das Persönlichkeitsrecht von NGOs beruft, zeigt eine beunruhigende Entwicklung: Es geht nicht mehr um Datenschutz. Es geht um Machterhalt durch Informationskontrolle. Um das Wegdelegieren politischer Agenda an staatsnahe Aktivisten – aber bitte ohne lästige Öffentlichkeit. Steuergeld kassieren, aber sich auf Persönlichkeitsrechte berufen, wenn nach Name, Projekt und Betrag gefragt wird? Öffentlich gefördert, aber angeblich privat geschützt? Diese Konstruktion ist nicht nur rechtsdogmatisch abenteuerlich – sie ist ein Frontalangriff auf die demokratische Kontrollfunktion der Presse. Der Bürger soll zahlen, aber nicht wissen, wohin.
Dass NGOs mit Millionenbeträgen aus öffentlichen Kassen gefördert werden, ist politisch gewollt – sie sollen gesellschaftlichen Einfluss entfalten, mediale Debatten prägen, politische Narrative mitgestalten. Doch sobald jemand genauer wissen will, welche Organisation wie viel bekommt, verwandeln sich diese Organisationen in empfindliche Seelen mit Geheimhaltungsbedürfnis. Die Bundesregierung übernimmt deren Sprachregelung gleich mit – und weigert sich in zahlreichen Fällen schlicht offenzulegen, wohin das Geld fließt.
In den insgesamt zwölf Verfahren auf Auskunft, die vor den Verwaltungsgerichten in Berlin und Köln anhängig sind, zeigte sich, wie weit die Bundesregierung geht, um der Offenlegung staatlicher Zahlungsflüsse an ideologisch nahestehende Organisationen zu entgehen. Es wurde nicht etwa inhaltlich geantwortet – sondern die Auskunftsverweigerung mit einer Kaskade von Ausreden und Schutzbehauptungen verteidigt: Die Fragen seien „zu unbestimmt“, das öffentliche Interesse sei „nicht mehr gegeben“, und im Übrigen stünden „Persönlichkeitsrechte“ der Empfänger entgegen. Und wenn gar nichts mehr hilft, verweist man auf Internetseiten mit tausenden Seiten Umfang und erklärt die Informationsbeschaffung kurzerhand zur Bringschuld der Presse.
Dabei ist jede einzelne Frage gerichtsfest formuliert. Die Argumente der Bundesregierung sind so fadenscheinig, wie sie durchschaubar sind. Der Begriff „Nichtregierungsorganisation“ sei zu unklar? Seit Jahrzehnten wird er von Ministerien, Parlamenten und wissenschaftlichen Diensten verwendet – auch in eigenen Publikationen der Bundesregierung. Dass man ihn nun plötzlich für unverständlich erklärt, zeugt von vorsätzlicher Begriffsstutzigkeit.
Der nächste Trick: Der Verweis auf 3433 Seiten Haushaltsunterlagen. Die Presse könne sich die Antworten ja selbst heraussuchen. Das aber widerspricht nicht nur der höchstrichterlichen Rechtsprechung, sondern dem schlichten Prinzip behördlicher Auskunftspflicht. Eine Auskunft, die in einem Dokument versteckt ist, das faktisch unauffindbar bleibt, ist keine.
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