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Finanztransaktionsteuer nicht für Staat

Steuerzahlerbund: Der Staat befreit sich als erster von der Transaktionsteuer. Die Diskussion um Ausnahmen von der Besteuerung zeige, wie wenig die Politik die Nebenwirkungen bedacht habe. „Auf riskante Spekulationen wird ebenso Steuer fällig wie auf solide Transaktionen“.


Der Staat wird sich nach Einschätzung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) von der Finanztransaktionsteuer befreien, weil diese sonst auch Finanzgeschäfte der öffentlichen Hand treffe. „Auch Bund, Länder und Kommunen investieren auf den Finanzmärkten. Die öffentliche Hand wird daher vermutlich als einer der ersten Betroffenen fordern, von der Finanzsteuer verschont zu werden“, sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel im Interview der am Montag erscheinenden WirtschaftsWoche.

Die Diskussion um Ausnahmen von der Besteuerung zeige, wie wenig die Politik die Nebenwirkungen bedacht habe. „Auf riskante Spekulationen wird ebenso Steuer fällig wie auf solide Transaktionen“, kritisierte Holznagel. „Die Finanzsteuer ist nicht in der Lage, das Verhalten der Marktteilnehmer in Richtung risikoarmer Geschäfte zu lenken.“ Die Steuer auf den Handel mit Aktien und Anleihen verfehle daher ihr Ziel, riskante Deals einzudämmen. Die Steuer soll nach dem Vorstoß der Bundesregierung ab 2014 in weiten Teilen der Europäischen Union – darunter Deutschland – eingeführt werden.
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