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Lehman Insolvenzverwalter: 500 Mio Euro

Lehmann-Pleite: Insolvenzverwalter gibt sich mit weniger als 500 Millionen Euro Vergütung zufrieden.


Im Streit um die Vergütung für das Insolvenzverfahren der Investmentbank Lehman verzichtet die Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle auf mögliche Maximalforderungen von 834 Millionen Euro für die Abwicklung des verfahrens. Hubertus Kolster, geschäftsführender Partner der Kanzlei CMS, verweist darauf, dass der Kanzlei im Zuge des seit November 2008 laufenden Insolvenzverfahrens bereits Kosten von „über 200 Millionen Euro“ entstanden seien. „70 Anwälte und 30 Insolvenzspezialisten sind in dieser Angelegenheit seit vier Jahren aktiv, sie mussten mehr als 10 000de Derivate entschlüsseln und verwerten – ein enormer Aufwand“, sagte er dem Handelsblatt (Donnerstagausgabe).

Kolster hält eine Vergütung, „die am Ende des Verfahrens auch unterhalb von 500 Millionen Euro liegen kann für sachlich gerechtfertigt und angemessen“. Nach deutschem Insolvenzrecht entscheidet darüber das zuständige Insolvenzgericht.

Zuvor hatten mehrere Hedgefonds, die Gläubiger im deutschen Verfahren sind, Gutachten in Auftrag gegeben, die die von der Kanzlei kalkulierte Vergütung in Zweifel ziehen. Diese Gutachten liegen dem Handelsblatt vor. Professor Wolfgang Lüke von der Technischen Universität Dresden kritisiert darin unter anderem, dass einige Positionen „schon ein das übliche Maß übersteigenden Aufwand“ nicht erkennen ließen. Und der ehemalige Vorsitzende des Bundesgerichtshofes, Gerhard Ganter, moniert, viele Zuschläge seien „nicht gerechtfertigt, weil ein größerer Umfang bei einem derart massenreichen Verfahren normal ist“.

Am heutigen Donnerstag ist Gläubigersammlung der deutschen Lehmann-Tochter in Frankfurt.
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